Erbengemeinschaft ein Ackerland

2 Antworten

die einfachste lösung wäre,die beteiligten bestimmen einen,der bevollmächtigt wird,den acker zu verkaufen und das geld wird hinterher entsprechend verteilt,die hälfte der mutter und die andere hälfte den cousinen.

Hier ist an sich nicht die Rätselecke, hier sollten deshalb schon vollständige Sachverhalte präsentiert werden. Einen Punkt zu erwähnen hast Du vergessen:

Ist die Erbengemeinschaft jetzt schon geteilt oder nicht?

Bei ungeteilten Erbengemeinschaften kann man zwar über seinen Anteil an der Erbengemeinschaft verfügen, nicht aber an einzelnen Gegenständen. Außerdem gibt es Vorkaufsrechte der Miterben. Alles nachzulesen in §§ 2032 ff BGB.

Ist die Erbengemeinschaft geteilt, dann kann über einzelne Gegenstände verfügt werden, diese also auch verkauft werden. Allerdings: Wer kauft Dir schon einen Miteigentumsanteil an einem Acker ab?