Geerbtes Haus soll im Familienbesitz bleiben, es gibt 3 Kinder +5 Enkel. Kann nur ein Enkel erben?

2 Antworten

Ein Vererbung an einen, oder mehrere enkel ist äußerst ungünstig, wenn deren Eltern noch leben. Dann ist der Freibetrag geringer udn diese(r) Enkel müßte hohe Pflichtteile abgelten.

Da man auserdem zukünftige Erben bezüglich de Umgangs mit der Erbschaft nicht kontrollieren kann (hat man es einer Person vererbt, hat die die absolute Verfügung, sind solche Bedingungen nur sehr schwer in eine Form zu bringen, dass sie auch ziehen.

was ich in einem solchen Fall empfehen würde, ist folgendes:

Einerbvertrag in dem der/die Leute genannte werden, die das Haus bekommen. Alle anderen Erben werden mit einem Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen.

Das dürfte die einzige Chance sein, den Willen durchzusetzen.

sonst bliebe nur die Gründung einer Familienstiftung, aber der Aufwand dürfte für ein Haus zu hoch sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Solange die leiblichen Kinder noch leben sind diese neben der Ehefrau die einzigen Erben. Enkel werden nur berücksichtigt, wenn deren erbberchtigter Elternteil verstorben ist.

Der sog. Pflichtteil steht den Kindern im Todesfall jedoch zu.

Wenn dieser Wunsch mit dem Haus nicht in einem Testament festgelegt wurde, können die Erben damit letzendlich machen, was sie wollen.

Schwierig wird es wenn die Ehefrau Geld auszahlen muss, weil man keine Erbengemeinschaft gründen möchte - dann kann es durchaus notwendig werden das Haus zu verkaufen.

Fortgeschrieben werden kann der Wunsch, das Haus im Familienbesitz zu belassen nur auf freiwilliger Basis.