Wie vererben wir unser Einfamilienhaus an unser einziges Kind?

3 Antworten

Ich solltet das Haus dem gemeinsamen Kind schon recht früh überschreiben (es sollten mindestens 10 Jahre bis zum Tod einer der Elternteile vergangen sein), denn wenn kein nennenswertes Barvermögen nach eurem Tod oder besser dem Tod des Ehemannes vorhanden ist, dann wird der Pflichtteil natürlich am Hauswert berechnet.

Ich rate was das Haus angeht zu einer Überlassung mit einem Ihnen eingeräumten Nießbrauchsrecht. Jedem Kind kann jeder Elternteil alle zehn Jahre 400 000 Euro steuerfrei vererben/verschenken. Bei Immobilien von hohem Wert könnte man alle zehn Jahre Teile des Haus- und Wohnungsbesitzes übertragen. Vom sogenannten "Berliner Testament" kann ich nur abraten weil hier das jeweilige Finanzamt doppelt kassiert. Brauchen Sie noch mehr Informtionen rund um das Thema Erben und Schenken? Der gerade aktualisierte Erbschaftsplaner versorgt Sie mit Informationen, Rechnern und Vorlagen rund um das Thema Erbschaft. http://www.steuertipps.de/?softlinkID=15559

Vielen Dank für die Antwort. Das Haus hat einen Ca-Wert von heute 250.000,- Euro. Hierzu nochmal folgendes: Wenn ich heute in einem eigenh. beim AG hinterlegten Testament festhalte, dass nach meinem Tod meine Haushälfte an meinen Sohn gehen soll und zwar die ganze Hälfte, und mein Mann schreibt in seinem Testament, dass seine Hälfte nach seinem Tod ebenfalls an unseren gemeinsamen Sohn gehen soll, der dann lediglich den Kindern aus seiner ersten Ehe einen Pflichtteil verspricht - wäre das falsch??? oder wäre das die ideale Lösung? Die Kinder aus 1. Ehe werden heute wohl kaum damit einverstanden sein, dass sie n u r den Pflichtteil erhalten sollen. In beiden Fällen würden wir dann ein Wohnrecht auf Lebzeiten für uns einräumen!!! Sterbe ich zuerst, wird unser Sohn schon mal die Hälfte des Hauses haben. Stirbt dann mein Mann, bekommt er die andere Hälfte u. zahlt die Pflichtteile aus. Stirbt mein Mann zuerst, geht seine Hälfte an unseren Sohn und ebenfalls werden die Pflichtteile fällig. Ist das so richtig oder gibt es da noch eine Komplikation? Es geht uns darum, dass möglichst geringe Pflichtteile fällig werden, da wir schon die Schulden aus erster Ehe übernommen hatten, mit denen wir jahrelang gekämpft haben. Vielen Dank nochmal für eine Antwort.

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Da es bei Erbschaften sehr oft zu Streitigkeiten kommt würde ich den Gang zu einem Notar wählen. Investiert in ein rechtssichers Testament alles andere ist unsicher.