Kann Erbin aus Vollstreckungsbescheid der Mutter gegen einen Schuldner noch vorgehen?

1 Antwort

Der Erbe erbt alle Rechte des Erblassers.

Also auch die Rechte aus dieser Urkunde. sie kannn also unbedenkch volstrecken lassen.

Vermutlich wird der Gerichtsvllzieher zum Nachwis den Erbschein sehen wollen, aber kein Problem, sie kann ihre Rechte geltend machen.

Das Zauberwort heißt: "Gesamtrechtsnachfolge"

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.