Kann man sich wehren, wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen, weil Vermögen verschenkt?

2 Antworten

Schenkungen innerhlab der letzten 10 Jahre zählen mit zum Erbe (pro Jahr immer 1/10 weniger).

Da Du "kürzlich" chreibst, ist es wohl so, das der Sohn Anpruch auf 25 % Ausgleich hat (1/2 vom geetzlichen Erbe).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ja, du kannst dich wehren. Dafür hilft nämlich der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch. Da der Sohn bzw. Enkel alles unentgeltlich zugewandt erhielt, kann der Übergangene direkt an ihn seine Forderung stellen, so also in Höhe seines Pflichtteils. Wichtig ist, dass, wie die Vorbeantworter richtig festgestellt haben, die 10-Jahresfrist für die Schenkung noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten geht nichts mehr.