Wie ist eine Schenkung am besten nachvollziehbar?

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Dein Vater kann in diesem Fall auf eine Auszahlung verzichten und im Testament festlegen, dass deine Schwester später vom Erbe 35000,00 € mehr bekommt, vorausgesetzt ihr sollt beide zu gleichen Teilen erben. Wünscht dein Vater eine andere Erbregelung, sollte er dies in seinem Testament festlegen, dass deine Schwester im Todesfall 35000,00 € zustehen. So kann er gleichzeitig auch Erbstreitigkeiten vermeiden. Solltest nur du den Betrag bekommen, kann es sein, dass du die Schenkung im Erbfall im Verhältnis zu deiner Schwester auszugleichen ist.

Praxistipp: Er kann sich die 35.000,- quittieren lassen. auf der Quittung vermerken, das Du die gleiche Summe per Überweisung bekommen hast.

Die Quittung bekommst Du. Damit ist gesichert, dass Du im Fall der Fälle alles nachweisen kannst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Du bist halbwegs sicher, nicht übervorteilt zu werden, wenn du einen Beleg oder eine Quittung deiner Schwester hast, worauf diese den Erhalt des Geldes bestätigt.

Weil deine Schwester - sonst will man 35.000 € nicht in bar - schon mal irgendwen (Sozialkasse, Finanzamt ...) betrügt, ist der Wunsch nach einem solchen Beleg sicher auch deiner Schwester begreiflich zu machen.