vater verstorben,tochter ist erbin,will das erbe ausschlagen. Muss das ihr Lebensgefährte auch

3 Antworten

Du musst es nur für deine Kinder mit ausschlagen, auf die der Nachlass sonst überging. Dein LG selbst wäre nicht in der gesetzlichen Erbfolge zum Erben berufen, müsste das allerdings für seine Kinder mit erklären - zumal dann, wenn du einen werthaltigen Nachlass an euren Kindern vorbei ausschlägst :-O

G imager761

Elke: Eltern bedürfen zur Ausschlagung für ihr minderjährigen Kinder der Genehmigung des Familiengerichts (§§ 1643 II , 1822 Nr. 2 BGB).

Die Genehmigung kann nicht nachgeholt werden.

Seit wann ist dein Lebensgefährte Erbe ? Das sit er natürlich nicht, deshalb wird er auch nicht vom Nachlassgericht nicht befragt und akzeptiert. Und auch mit dem Sorgerecht hat Erbrecht nichts zu tun.

Es gibt vermutlich noch andere Erben, deine Geschwister zum Beispiel, und ggf. auch die Enkel des Erblasssers.