Hausüberschreibung nur Ärger!!!!!!!!!!!!1

6 Antworten

Wiesenkopf: Mich überrascht die Realitätsferne, mit welcher Begründung immer wieder versucht wird, die Eigenverantwortung auf andere abschieben zu wollen. Folgt man deiner Ansicht, müsste der Notar vor Vertragsabschluss den Vermögenseid abnehmen, wie es üblicherweise Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist. Der Notar müsste das Ergebnis anschließend von einem stattlich anerkannten Schuldnerberater auswerten lassen, ob der Vertragschließende überhaupt in der Lage ist, die einzugehenden Verpflichtungen langfristig zu tragen. Und es müsste schließlich ein Garant gefunden werden, der darüber hinaus auch für alle Unwägbarkeiten des Lebens einsteht.

Wenn sich jemand außer Stande fühlt, die Tragweite von finanziellen Verpflichtungen richtig einzuschätzen, hätte es sich vor Vertragsabschluss eines Beraters/Betreuers bedienen müssen. Den Notar in die Haftung nehmen zu wollen und von Sittenwidrigkeit zu sprechen, zeugt von Realitätsferne. Nichts für ungut.

Der Notar kann für so einiges verantwortlich gemacht werden, aber mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner hat er nun wirklich nichts zu tun. Um auch mal ein offenes Wort zu sagen: Zum ersten dürften 12 TEUR als Abfindung für den Bruder selbst dann äußerst mickrig sein wenn das Haus in der Wallachei gelegen ist. Sodann sind Notare den Umgang mit hunderttausenden oder gar Millionen von Euro gewohnt. So manche Notarrechnung ist höher als dieser Abfindungsbetrag. Dass jemand noch nicht mal derartiges Kleinvieh zusammentreiben kann, wird dem Notar selbst im Traum nicht eingefallen sein. Der Fehler liegt ganz alleine bei Euch: Da waren die Augen größer als der Mund. Ihr wolltet alles haben und habt nicht ans Zahlen gedacht. Da hilft Jammern auch nicht mehr. Verkauft das Haus und zieht in eine Mietwohnung. Dann seid Ihr Eure Sorgen quitt.

Wenn ich monatlich tatsächlich nur 236 EUR übrig habe, kann ich mir eben kein Haus schenken lassen, für dass ich monatlich mehr abbezahlen muss, oder?

Das Haus wurde aber genau so und nur gegen diese Auflage, verschenkt :-)

Das haben alle (hoffentlich) verstanden und nach Belehrung durch den Notar und vollständiger Verlesung des Schenkungsvertrages dann unterschrieben.

Damit wäre seine Mitwirkung erledigt; eine Prüfung, ob der Schenkungsnehmer dieser Pflicht tatsächlich nachkommen kann, wie er es erklärt hat, obliegt ihm nicht.

Die Zahlung ist vertraglich verpflichtend. Kommt dein Mann der nicht nach, wird der Gläubiger wirksam Forderung betreiben und notfalls die Immobilie zwangsversteigern lassen. Und ggf. selbst bewohnen oder vermieten :-)

G imager761

Immer wieder gibt es Menschen die sich nicht bewußt sind, dass wenn sie beim Notar sind, einen Vertrag unterschreiben der bindend ist. Ihr habt ein Haus geschenkt bekommen. Weil das so ist bekommt der Bruder deines Mannes 12.000 € von Euch. Ist doch in Ordnung so. Wieso sollte das sittenwidrig sein. Die Zahlung aufschieben? Da müsst ihr mit dem Brunder reden. Vielleicht läßt er ja mit sich reden. Der Notar hat keinerlei Verpflichtung zu prüfen ob dein Mann das Geld hat. Gefragt hat er ihn sicher und er hat ja gesagt und den Vetrag unterschrieben.

Eine Möglichkeit wäre, die Sache einfach ruhen zu lassen und später, wenn Dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlen muss, die Zahlungen in den Bausparvertrag wieder aufnimmt. Das müsste allerdings mit dem Bruder abgesprochen werden. Als Sicherheit für den Bruder wäre ja evt. eine Grundschuld möglich.