Von der Schwester ausbezahlt, muss ich Steuern bezahlen?

3 Antworten

Offensichtlich geht das Finanzamt beim Wert des von Dir verkauften Objekts (oder Objektteils) von 75.000€ aus. Wenn Du dieses Objekt Deiner Schwester für 23.000€ verkaufst, schenkst Du ihr die Differenz von 52.000€. Also ist auf 52.000€ Schenkungsteuer zu zahlen.

Abhelfen kann ein Sachverständiger, der den Objektwert niedriger beziffert - im Idealfall auf die Höhe des Kaufpreises.

Laut Gutachten war es genau diese 23.000 Euro wert.

Ja waren wir. Die ganze Erbschaft wurde über den Notar abgeschlossen. Auch die Auszahlung von 23.000 Euro wurde über den Notar abgewickelt.