Pflichtteil durch falsche Angaben erhöhen.
Hallo,
letztes Jahr ist meine Mutter verstorben. Meine Schwester und ich waren im Testament als Erben bestimmt. Nun habe ich Post von einem Anwalt bekommen, der meinen Bruder ( habe von seiner Existenz nichts gewusst) vertritt. Dieser fordert ein 1/6 als Pflichtteil. Nun habe ich erfahren, dass es einen weiteren Bruder gibt. Sowohl der Anwalt, als auch der Bruder wussten von dem zweiten Bruder, trotzdem haben sie ein 1/6 verlangt, in der Hoffnung, wir würden keine Kenntnis vom zweiten Bruder erhalten. Ich überlege nun, beide wegen Betrugs anzuzeigen. Ist das denn nun auch ein Betrug und steht ihm immer noch der (verminderte Pflichtteil zu, obwohl er versucht hat, uns zu betrügen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Gruß Renate Meyer
1 Antwort
Der Pflichtteil steht allen leiblichen Kindern zu. Der Täuschungsversuch des Anwaltes und des einen Bruders können zwar juristisch geanhdet werden, aber der Pflichtteilsanspruch erlischt dadurch nicht.
Pflichtteilsanspruch bedeutet - man hat nur auf geldwerten Ausgleich Anspruch. Wenn also eine Immobilie zur Erbmasse gehört, dann sollte man sich lieber gütlich einigen, denn jeder Erbe kann die Auflösung der Erbengemeinschaft erwirken - und das kann in einer Zwangsversteigerung der Immobilie enden.