Tod meines Vaters. Ich bin einfach übergangen worden.
Vor 5 Jahren starb mein Vater. Mein Bruder wurde daraufhin als Erbe der gemeinsamen Firma meiner Eltern eingesetzt. Dafür muss er bis an das Lebensende meiner Mutter eine Rente an sie bezahlen. Das alles habe ich (Schwester ) nur mündlich von meinem Bruder und Mutter erfahren. Ich weiß weder, welches Vermögen an meinen Bruder über ging noch was die Firma lt. Bilanz und Jahresumsatz wert war. Mein Bruder hat sich nun innerhalb der letzten 5 Jahre 3 neue Autos(Limosines) und 2 Imobilien in München Zentrum gekauft. Seine Frau arbeitet nicht und meine Mutter bekommt seither monatlich ihre Zahlung von meinem Bruder überwiesen. Jeder kann sich also denken, wieviel die Firma in etwa abwirft. Meine Mutter wiederum wohnt in ihrer eigengenutzten Imobilie (3 Zimmer mit Balkon) München Zentrum. Seit dem Tod meines Vaters wird mir immer wieder mündlich versichert, dass ich einmal diese Wohnung erben werde als Ausgleich, weil es ja doch ein wenig ungerecht abläuft. Mein Vater hat sich leider um dies nicht mehr gekümmert. Nun meine Frage: Ist es sehr verwerflich von mir, meine Mutter darauf zu drängen mir ihre Imobilie zu überschreiben? Sie hat natürlich das Wohnrecht so lange sie möchte. Kann ich auch von ihr verlangen, dass sie sich auch in Zukunft um die Instandhaltung der Wohnung kümmert? Ich könnte mir dies nicht leisten. Vielen Dank für Ihren Rat. S.
2 Antworten
Mit Deinem abwarten hast Du inzwischen schon Ansprüche verloren, denn da seit dem Tod des Vaters schon 5 Jahr um sind, kannst Du aus dem Vorgang keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtteil geltend machen.
Du solltest schon darauf drängen, das eine klare Regelung in Sachen der Wohnung getroffen wird.
Du hättest Dr das Testament des Vaters zeigen lasen sollen. Für den Fall, dass man Dir gegenüber gelogen hat, was aber nur möglich gewesen wäre, wenn es nicht notariell war (sonst hätte Dich ja der Notar zur Eröffnung eingeladen), könnte sogar noch ein Anfechtung wegen Betrug möglch sein.
Wenn Du Dir die Wohnung übertragen läßt, ist se Deine und damit wärt Du schon für alles verantwortich. Da Du sowieso die Mutter darin wohen lassen willst, schlage ich Dir eher einen Erbvertrag vor.
Da Dein Bruder ja sowiso auch gegenüber Deiner Mutter pflichtteilsberechtigt ist (rein rechtlich), solltet Ihr einen Erbvertrag machen. DEin Bruder verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber Eurer Mutter, weil er schon den Betrieb bekam. Das gedsammte Erbe der Mutter geht bei deren Tod auf Dich über. Für Dich wird schon mal eine Auflassungsvormerkung in das Wohnung eingetragen (damit ist dann das Grundbuch gesperrt, für den Fall, dass die Mutter noch auf die Idee kommt, die Wohnung zu verschenken oder zu belasten).
Die Betriebsübertragung kann notarpflichtig gewesen sein, muss aber ncith. Einzelunternehmen, Anteil an GbR, könnte ohne Notar abgewickelt sein.
Ausserdem ist genannt "gemeinsame Firma der Eltern" also konnte ggf. die 'Mutter allein auftreten.
Das Rechtsempfinden - was das Erbrecht anbelangt - ist speziell bei Unternehmern und Landwirten nicht sehr ausgeprägt. Manchmal habe ich den Verdacht, dass selbst das Rechtsempfinden in Steuern ausgeprägter ist als das in Erbrecht.
Du musst dir allerdings anlasten lassen, dass du dich schlicht und einfach nicht damit beschäftigt hast. Bis vor wenigen Jahren hättest du ein Recht auf einen Pflichtteil gehabt, der immerhin 1/8 des Gesamtvermögens betragen hätte. Es ist also nicht deren Schuld, sonderen deren Rechtsempfinden in Kombination mit deiner "Blauäugigkeit", die dich in die Situation - mit der du zurecht unzufrieden bist - gebracht hat.
Anderswo gibt es keine Pflichtteile. Es ist also nicht Gottgegeben, dass alle Kinder etwas bekommen.
Was die Firma abwirft ist eine Sache. Die Ausgaben des Bruders können aber auch andere Ursachen haben. Z. B. dass er ungern Steuern zahlt oder er ein Vermögen geerbt hat.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass deine Mutter nicht nur von der Rente lebt, sondern auch eigenes Vermögen hat. So sie nicht entmündigt ist, wäre alles sonst sehr komisch.
Wie du weiter vorgehst, lässt sich hier nicht raten. Du bist aus taktischer Unklugheit (oder ausgedehnter Pubertät?) in die Situation gekommen und kannst auch noch mal (praktisch) leer ausgehen, wenn du Fehler machst. Es ist hier nicht beantwortbar, ob dich deine Mutter enterbt oder alles abnickt, wenn du Forderungen stellst. Gesetzlich hast du keine Forderungen und zu welchen Ergebnissen die Moral deiner Familie führt, hast du schon miterleben dürfen.
War dieser Vorgang mit dem Firmenvermögen nicht notarpflichtig?
Fragt/Informiert das Amtsgericht nicht jeden bekannten Erben vor Ausstellung des Erbscheins? Hat die Fragestellerin hier "geschlafen"?