Erbrecht: Gehören Rasenmäher, Laubsauger etc. zur vererbten Immobilie oder zum Hausrat

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Das Stichwort nennt sich Zubehör.

Dinge die zur Erhaltung der Immobilie bestimmt sind.

Dazu gehören auch die o.g. Objekte.

Man kann sich natürlich streiten, ob es Hausrat, Zubehör oder sonstwas ist.

Ich hoffe, dass Sie sich gütlich wegen der alten Gartengeräte einigen können/werden.

Sind die als Anlagen fest mit dem Haus verbunden? Hmm... wäre wohl etwas verwegen, diese als Teil der Immobilie zu bezeichnen.