Gilt kroatisches Erbrecht, wenn ein Teil des Erbes in Kroatien ist?

1 Antwort

Möglicherweise. Aber das deutsche zählt auf jeden Fall! §2 ErbStG besagt, dass es reicht, wenn eine beteiligte Person deutscher Nationalität o.ä. ist, damit der gesamte Vermögensanfall in den Rahmen des Gesetzes fällt.

Da es sich um einen höheren Wert zu handeln scheint, braucht ihr einen Steuerberater. Konsultiert den, der sollte da Genaueres wissen.