Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?

2 Antworten

Vereinbare mit Deinen Miterben einmal ein Treffen und sprich mit ihnen Klartext, dass Du gerne bereit bist, dich weiter um die Verwaktung des Erbes zu kümmern, dass Du aber nur gegen die Entschädigung der angefallenen Kosten machst. Das ist legitim. Sind die Miterben damit noicht einverstanden, dann forde sie auf, dass ein anderer Miterbe das kostenlos macht. Spätestens dann werden sie der Unkostenerstattung zustimmen.

Solche Gespräche sind früher schon erfolgslos verlaufen. Am Anfang hatte meine Tante sich bereit erklärt sich darum zu kümmern, tat dies aber nicht und hat lediglich als sie die alleinige Schlüsselgewalt hatte, den Hausrat in einer Nacht und Nebelaktion abtransportieren lassen. Aug Grund dessen, habe ich Anzeige erstattet und die Schlösser sofort austauschen lassen. Seitdem bin ich der einzige, der sich noch darum kümmert.

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@Manfred1988

Unter diesen Voraussetzungen wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als von Deinem Recht Gebrauch zu machen die Auflösung der Erbengemeinschaft durch Zwangsversteigerung einzuleiten.

Spätestens jetzt sollte jedem nur etwas wirtschftlich denkendem Erben die Einsicht kommen, dass eine gütliche Einigung immer mehr Erlös erzielt als die Zwangsversteigerung.

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"Kümmern "und trotzdem ist die Heizung ausgefallen?

Da mußt Du auch noch die möglichen Schadensersatzansprüche der anderen berücksichtigen; vielleicht brauchst Du auch juristischen Rat hierzu! Übrigens auch, um durch Zwangsversteigerung aus dieser aufgezwungenen Erbengemeinschaft rauszukommen und dabei Deine penibel aufgeschriebenen Kosten geltend zu machen. Letztere dürften dann kleinste Übel sein.

Das Haus bietet für Dich (auch) keine Perspektive und eine Erbengemeinschaft ist immer eine vorübergehende Gemeinschaft mit dem Ziel der Auflösung.

Es ist so, dass ich nicht jeden Tag nachschauen kann ob noch alles funktioniert das wären ja 220km pro Tag und ein ungeheurer Zeitaufwand, so habe ich es mir zur Regel gesetzt einmal pro Woche nach dem Rechten zu schauen. Aber wenn die Heizung ausfällt in Folge eines technischen Defekts und ich dann innerhalb der nächste 5-7 Tage nicht da bin, ist es auch kein Wunder, dass bei Temperaturen um -10, -15 grad der Frost von außen in die Wände dringt.

Problem ist, dass ich schon seit 3 Jahren versuche das haus zu übernehmen, aber alle beteiligten sagen dass Sie ihr Drittel nicht hergeben wollen, und wenn dann nur für einen total überzogenen Preis.

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@Manfred1988

Das Erste ist ein technisches Problem: Frostgefährdung und deren Abwehr. GSM- oder UMTS-gestützter Temperaturalarm oder komplette Entwässerung der Wasser-, Abwasser- und Heizungsleitungen und -körper. Fraglich bleibt, ob vollständig entwässert werden kann ("Säcke in den Leitungen").

Das Zweite ist möglicherweise eine Preisillusion aller Beteiligten. Ohne Einigung bleibt nur die Zwangsauflösung der Erbengemeinschaft durch Teilungsversteigerung. Dieses Thema muß mal richtig bewußt von allen durchdacht werden. Vielleicht hilft auch noch als letzter friedlicher Versuch ein Bewertungsgutachten, weil Ortsfremde den Wert völlig überzogen einschätzen ("Hier in M kostet ein Haus mehr als in DEG").

Als Drittes: die Wertverschlechterungphase hat bereits durch die Wasserschäden begonnen und kann sich insb. bei einem unbewohnten Objekt durch Vandalismus schnell fortsetzen.

Du hast als Viertes das Verteilungsthema laufender Kosten angesprochen. Hierbei setzt übrigens auch die Verjährungsfrist ein.

In den nächsten drei Wochen solltest Du Dir Klarheit verschaffen und die Sache dann durchziehen. Rücksicht ist dabei nicht mehr zu nehmen. Und behutsam Mitbieten kannst Du bei der Teilungsversteigerung auch noch.

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