Verhindere ich mit einer Vor-/Nacherbschaft, dass Vorerbe die Immobilie anderweitig vererbt?

1 Antwort

Der Vorerbe ist nur ein Erbe auf Zeit. Das wichtigste Merkmal der Vor bzw. Nacherbschaft ist, dass der Vorerbe zwar Rechtsnachfolger des Verstorbenen wird, aber die Erbschaft ungeschmälert an den Nacherben geht, allerdings erst mit dem Tod des Vorerben. Der Vorerbe kann nicht über Grundstücke verfügen (nicht verkaufen, nicht belasten, nicht veerben). Schau mal nach im § 2113 BGB; der Vorerbe ist also eingeschränkt; sein "Vorteil" an dem Erbe besteht darin, dass ihm die Nutzungen aus dem Erbe zustehen. Hat jedoch der Verstorbene den Vorerben von diesen Beschränkungen befreit (sog. befreite Vorerbschaft) dann darf der Vorerbe auch Grundstücke verkaufen etc.