Hat Erbverzicht eine Auswirkung auf Unterhaltsansprüche des Vaters?
Die Tochter erklärt gegen eine Abfindung von 30000 Euro einen Erbverzicht. Dessen ungeachtet hat die Tochter ein stattliches Einkommen, ist solo und ohne Kinder. Was ist, wenn der Vater nicht verstirbt, sondern ein Sozialfall wird und in ein Pflegeheim muss? Wird da auch dieses Kind noch vom Sozialhilfeträger herangezogen, wenn der Vater kein eigenes Geld mehr hat, obwohl das Kind den Erbverzicht erklärte und somit auch kein Erbrecht mehr hat? Hat der Vater noch Unterhaltsansprüche gegen das Kind?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
erbrecht
Die Unterhaltspflichten bleiben davon völlig unberührt.
Auch ein Kind völlig ohne Erbe, weil einfach nie etwas das war udn ist, muss ggf. Unterhalt zahlen, wenn das eigene einkommen entsprechend hoch ist.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.