Wie kann ich einen Erbverzicht rückwirkend aufheben?

1 Antwort

Der Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung, die ein zukünftiger Erbe mit dem Erblasser trifft und damit auf sein künftiges Erbrecht verzichtet.§§ 2346 und 2352 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zitat : "Der Verzichtende wird so behandelt, als hätte er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt. Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§§ 2348, 2352 BGB)." Hier mehr : http://www.ratgeber-recht24.de/Verfuegungen_Pflichtteil_und_Erbverzicht/Erbverzicht.html Gruß Z... .