Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?

Hallo, ich habe gerade damit begonnen, neben meinem Studium regelmäßig Geld über die Freelance-Jobvermittlungs-Plattform Upwork zu verdienen, und bin mir nicht ganz im Klaren, inwieweit ich an meine Auftraggeber Rechnungen stellen muss, inwieweit ich buchführen muss, und welche Steuern ich zahlen wann und wie zahlen muss. Ich hatte mit Steuern noch nie was zu tun, und bin mir auch noch einiger Internetrecherche nicht ganz sicher, welche Schritte ich jetzt gehen muss.

Ich habe mich schon im letzten Sommer bei Upwork angemeldet, und für einen einmaligen Übersetzerjob in den Niederlanden und einen regelmäßigeren Übersetzerjob in den USA seit dem ungefähr 600 USD verdient. Seit einem Monat habe ich nun einen neuen Auftraggeber aus Deutschland, für den ich hoffentlich längerfristig als Texter arbeiten kann. Generell sind in den meisten Monaten mit ca. 1200-1300 USD Einnahmen zu rechnen, welche in vereinzelten Monaten wie in den Semesterferien aber auch mal höher ausfallen könnten.

Über Upwork erhalte ich ja regelmäßig eine Rechnung, die den Gesamtbetrag meiner Einnahmen durch den Auftraggeber anzeigt. In einer zweiten Rechnung wird dann die Upwork Service Gebühr aufgeführt, und darauf dann auch noch ein VAT berechnet.

Meine Internetrecherche hat bis jetzt ergeben, dass ich als Texter bzw. Übersetzer in die Kategorie Freiberufler zähle und deshalb keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn ich es richtig verstehe, profitiere ich ab einem Maximaleinkommen von 17.500 € im Jahr auch noch von der Kleinunternehmerregelung, und komme somit auch um die Umsatzsteuer herum?

Als absoluter Laie bin ich jetzt leider etwas ratlos, welche Schritte ich denn unternehmen muss.

  1. Ich gehe davon aus, ich sollte dringend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen? Ist es ein Problem, dass dies noch nicht geschehen ist? Wie sollen Angaben über voraussichtliches Einkommen gemacht werden, wenn das auf Upwork so spontan und unsicher ist?

  2. Muss ich nun selber noch Rechnungen an meine Auftraggeber stellen, oder sind die Rechnungen von Upwork ausreichend für alle weiteren Schritte?

  3. Wie sollte ich nun buchführen, bzw. welche Dokumente muss ich erstellen oder sammeln? Muss ich die Verdienste der einzelnen Auftraggeber aufsplitten, oder reicht der monatliche Gesamtbetrag?

  4. Welche Steuern treffen nun noch auf meinen Fall zu. Die Einkommenssteuer? Die Mehrwertsteuer? Die Umsatzsteuer greift, sobald ich die 17.500 € Marke überschritten habe?

  5. Wie sieht es mit anderen Zahlungen wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung aus? Was ist für mich Pflicht, bzw. was ist sinnvoll?

  6. Ist es ein Problem, dass ich nun schon mit der Arbeit begonnen habe, mich aber um jegliche Steuerfragen nicht gekümmert habe?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgend jemand mit diesen Fragen etwas weiterhelfen kann, ich habe leider etwas den Faden verloren!

Liebe Grüße

einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler, Umsatzsteuer
Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

Bild zu Frage
ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch
Auftrag aus USA - Was muss ich als Selbstständiger beachten?

Hallo zusammen,

ich bin selbstständiger Softwareentwickler und stehe nun vor einem Auftrag aus den USA. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, das Entwickeln einer Website, bei der die "Lieferung" nur das Übergeben des Quellcodes darstellen wird. Da ich bis jetzt nur für deutsche Kunden gearbeitet habe, frage ich mich was ich bei diesem Auftrag bezüglich bspw. Rechnungsstellung, Steuern, Bezahlung beachten muss.

1 Rechnungsstellung

Ich habe mich online in das Thema "Rechnung für die USA" schreiben schonmal reingelesen. Stimmt es, dass bei mir das Reverse-Charge-Verfahren greift? Online finde ich leider keine genaue Angabe dazu: Manche sagen, dass es kein Reverse-Charge-Verfahren in den USA gibt und ich also an die entsprechende amerikanische Behörde selbst UmsSt zahlen muss. Wiederum andere meinen, dass einfach darauf hingewiesen werden muss, dass der Kunde selbst UmsSt zahlen muss, und fertig. Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar 😊. Gibt es außer der Übersetzung der Rechnung sonst noch etwas, was in meinem Fall für wichtig haltet?

2 Steuern/Gebühren

Kommen auf mich irgendwelche Gebühren oder Steuern zu, die mich ansonsten nicht beträfen? Beispielsweise ein Äquivalent für den Zoll aus dem Warenverkehr, der bei digitalen kommerziellen "Lieferungen" auf mich zutrifft?

3 Bezahlung/internationaler Zahlungsverkehr

Läuft die Bezahlung anders ab wenn der Kunde im Ausland sitzt? Also gibt es hier Gebühren, Steuern o.Ä., sodass bei mir am Ende weniger ankommt als losgeschickt wurde? Ich habe gelesen, dass einige dazu raten über PayPal bezahlt zu werden, damit keine Überweisung aus den USA (und EU-Ausland), sondern aus Luxemburg (Sitz von PayPal in EU) kommt. Würde sich dabei (abgesehen von den PayPal-Gebühren) bzgl. Steuern usw. etwas ändern?

Ich weiß, dass die Fragen teilweise wenig konkret sind. Ich finde online nur keine gute Übersicht/einen Guide wie es den für bspw. Aufträge innerhalb von Deutschland/EU gibt mit einer Übersicht über Risiken und Fallen, die man im Hinterkopf haben muss. Deswegen bin ich etwas unsicher, dass ich nicht etwas übersehe und wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich jemand auskennt 🙏🏻.

Beste Grüße

zunkelty

Ausland, Recht, Steuern, Umsatzsteuer, USA
Differenzbesteuerung und Normalbesteuerung?

Hallo liebe Leut.

Mich interessiert eine extrem komplizierte Situation.

Ich möchte mich demnächst selbständig machen und ich möchte Sammelkarten (Yu-Gi-Oh!) verkaufen.

Hauptsächlich sollen diese Karten (Sammlungen) von Privatleuten eingekauft werden. Die wertvollen Karten der Sammlungen sollen dann einzeln verkauft werden mit Differenzbesteuerung.

Die nicht wertvollen Karten sollen als selbstgemachte Pakete (bundles) verkauft werden, und so wie ich bisher die Gesetzestexte verstehe, handelt es sich bei den Bundles um Produkte die ich erstellt habe und somit muss Mwst ausgewiesen werden (bitte korrigiert mich, falls ich hier falsch liege).

Soweit so gut.

Jetzt wird es heikel: Von Yu-Gi-Oh! gibt es im Handel Karten die in verschweißten Päckchen verkauft werden. Diese Päckchen werden natürlich neu also mit Mwst verkauft.

Ich möchte auch gerne mit solchen Päckchen handeln. Also mit Mwst einkaufen und mit Mwst verkaufen.

Was aber passiert, wenn ich einige dieser Päckchen öffne, weil ich zum Beispiel derzeit einen Engpass bei meinen Bundles habe und Karten benötige um diese aufzufüllen? Von der Mwst bleibt das ja gleich (Einkauf und Verkauf jeweils 19%).

Aber wie soll ich dem Finanzamt das klar machen, dass ich nicht Karten aus den Päckchen (mit 19%Mwst) als Einzelkarten (Differenzbesteuerung) verkaufe?

Ich kann euch auch sagen, dass ich nicht jede einzelne Karte in einem Warenwirtschaftssystem einpflegen kann, das ist nicht wie bei Gebrauchtautos. Hier geht es um mehrere hunderttausend Artikel, von denen sehr viele nur 0,5 cent Wert haben. So kann ich auch nicht sagen, woher ich welche Karte die ich einzeln verkaufe ursprünglich her habe.

Welche Lösung ist hier möglich?

Macht das Finanzamt da mit, dass ich die Mwst aus den Päckchen komplett anrechnen kann?

Vielleicht ist das ja auch fürs Finanzamt alles in Ordnung, weil ich ja schon für die selbstgemachten Bundles Mwst abführen muss, obwohl ich da keine Vorsteuer ziehen darf?

Ich danke für Antworten.

Umsatzsteuer
TipeeeStream Umsatzsteuer (Frankreich)?

Hallo,

ich bin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer und streame zusätzlich gelegentlich auf Twitch. Über den Drittanbieter Tipeeestream können Zuschauer während der Liveübertragung Geldspenden schicken (keine gemeinnützigen!). Am Ende des Monats bekomme ich von diesem Anbieter ein Tax document mit u.g. Inhalt.

Auf dem Dokument sind auch meine Anschrift sowie Umsatzsteuer angegeben.
Dies gilt ebenfalls für den Anbieter (TVA).

In diesem speziellen Fall verstehe ich dies nicht ganz genau bzw. ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich mit der Umsatzsteuer verfahre. Da dies für mich eine Ausnahme ist, frage ich erstmal hier, bevor ich einen Steuerberater kontaktiere.

Fiktives Beispiel:

Am Ende des Monats bekomme ich z.B. 5€ überwiesen. Die u.g. Gebühren wurden bereits vom Anbieter abgezogen.

Transferred on the PayPal account €0.00

Transferred on the bank account €5.00

Total amount of transferred donations = €5.00

=================

Bank fees () = 0,12€

Paypal = 0,00 €

--------

Intermediary fees = 0,29 €

Paypal = 0,00€

Other = 0,29€

------------

include VAT: 0,10€

Tipeeestream Fees = 0,41€

Der Ursprungsbetrag lag also quasi bei 5,41€, davon erreichen mit dann entsprechend nur die 5€.

Unten im Dokument ist folgender Vermerk, der mich eher noch mehr verwirrt:

(3) The VAT was already taken into account in the TipeeeStream commission. The VAT amount corresponds to the French legislation and is applied to the part of the fees concerning the intermediary fees (according to articles 261 C, 1 °-d of the General french Tax Code and 135, 1-e of Directive 20016/112 / EC, VAT does not need to be applied to the payment service provider's fees).

Meine Fragen:

  • Greift hier nun das Reverse Charge verfahren oder nicht?
  • Wie verbuche ich dann die 5€ SKR03?
  • Muss ich diese Nebengebühren von 0,41€ irgendwie buchhalterisch trotzdem erfassen?
  • Und hat das Tax doument auch den gleichen Wert wie eine Rechnung oder müsste ich ggfs. eine Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge erstellen?



Umsatzsteuer
Wie bei Freelance-Arbeit auf Upwork Einnahmen festhalten und Umsatzsteuer dokumentieren?

Hallo!

Ich arbeite seit 2015 als Freelancer (Bereich Übersetzer) über die Online-Plattform Upwork. Ich habe es aus Unwissenheit versäumt, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. (Das habe ich vor ein paar Tagen nachgeholt.) Ich habe jedoch bei meiner Steuererklärung für 2015 meinen erzielten Gewinn von ca. 8500€ in Anlage S aufgeführt und eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht.

Die Sache ist nun so: Bei Upwork stellen Kunden Arbeitsangebote ein, auf die ich mich als Freelancer bewerben kann. Werde ich für einen Job angenommen und erledige ich die Arbeit, stellt Upwork dem Kunden eine Rechnung (auf welche ich allerdings keinen Zugriff habe) und zieht den entsprechenden Betrag ein. Dann zieht Upwork von diesem Betrag eine gewisse Servicegebühr ab, stellt mir eine Abrechnung über die einbehaltene Servicegebühr aus und überweist mir das Geld. Das heißt, ich selbst habe bislang keine Rechnungen ausgestellt. Zudem arbeite ich auch für mehrere Kunden gleichzeitig. Das heißt, wenn ich in einer Woche je ein paar Stunden für Kunde X, Y und Z arbeite, zieht Upwork das Geld von diesen Kunden ein und zahlt es mir dann gebündelt als einen Betrag einmal pro Woche auf mein Konto aus. Bislang habe ich es so gehalten, dass ich aufgrund der fehlenden Rechnungen einfach jedes Mal, wenn ich eine Zahlung auf meinem Konto erhalten habe, ich diesen Betrag in eine Excel-Tabelle eingetragen habe. Am Ende des Jahres habe ich alles zusammengerechnet, meine Ausgaben abgezogen und den Gewinn in Anlage S deklariert. Ist das ausreichend?

Das andere Problem: 2016 habe ich über Upwork etwas über 30000€ eingenommen. Damit bin ich, wie ich jetzt gelesen habe, kein Kleinunternehmer mehr und muss seit dem 1.1.2017 Umsatzsteuer abführen. Zum einen habe ich bislang keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und zum anderen habe auch keine Ahnung wie ich die Umsatzsteuer berechnen/dokumentieren sollte. Die meisten meiner Kunden auf Upwork sind aus den USA und Hongkong, also außerhalb der EU und damit nicht steuerbar(?). Einer allerdings ist aus Deutschland. Upwork zeigt mir auf der Website einen Transaktionsverlauf für jeden Kunden an, auf dem man (in US$) sieht, welche Gelder vom Kunden an Upwork überwiesen wurde, was Upwork einbehalten hat und was ich bekommen habe. Sollte ich das als Grundlage nehmen? Aber wie halte ich das dann buchhaltungstechnisch fest?

Die wichtigste Frage: Habe ich durch meine Unwissenheit eine Straftat begangen oder drohen mir nun finanzielle Strafen? Ich habe meinen Gewinn ja dem Finanzamt gemeldet, nur habe ich Angst, dass ich Sachen nicht auf die richtige Art dokumentiert habe.

2017 soll zudem mein letztes Jahr für selbstständige Arbeit in Deutschland sein, da ich plane nach Kanada auszuwandern. Ich habe 2016 meinen Antrag auf permanente Aufenthaltsgenehmigung eingereicht, der noch dieses Jahr bewilligt werden soll. Melde ich mich und mein Unternehmen dann einfach ab und zahle 2018 die Steuern für 2017 und das war's dann?

Freiberufler, Umsatzsteuer
Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer
Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit via Upwork?

Hallo! Ich bin freiberufliche Übersetzerin und bekomme meine Aufträge über die Freelancerplattform Upwork. Ich bin vor zwei Wochen von den USA zurück nach Deutschland gezogen und will hier meine Arbeit als Freelancerin fortsetzen. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?

Mein zuständiges Finanzamt war leider nicht in der Lage, mir weiterzuhelfen.

Wie ich aus anderen Antworten entnommen habe, wird empfohlen, sich nicht als Kleinunternehmer zu registrieren, um die VAT, die von Upwork erhoben wird, zu umgehen und auch die Möglichkeit zu haben, andere Ausgaben steuerlich abzusetzen (neuer Computer etc). Das bedeutet, ich beantrage eine Umsatzsteuer-ID-Nummer und melde regelmäßig meine Umsätze an. Ich vermute mal via Ist-Versteuerung?

Ich bin derzeit noch am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Gibt es Punkte in dem Formular, die ich beachten muss? (Beispiel Abschnitt 17, Punkt 132 Summe der Umsätze) Gebe ich hier meine (geschätzten) Umsätze an oder nicht, da es ja um die Berechnung der Umsatzsteuer geht und ich keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe? Oder ignoriere ich diese Tatsache für diesen Fragebogen und beschäftige mich erst bei der Umsatzsteueranmeldung damit? Muss Punkt 146 zur Steuerbefreiung behandelt werden?

--> Meine Frage ist also im Endeffekt, ob ich innerhalb des Fragebogens bereits irgendwo darauf aufmerksam machen muss, dass meine Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig sind und ich deshalb weder Umsatzsteuer erheben noch bezahlen werde?

Freiberufler, Umsatzsteuer