Umsatzsteuer: Ich produziere etwas in Deutschland und verkaufe an Privatperson in der Schweiz

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Sehr simpel:

MwSt.-befreit da Export.

Die Lieferadresse (= Empfänger muss in der CH) sein. Es müssen nur die Zollbestimmungen für Warenverkehr eingehalten werden.

Um welche Ware würde es sich handeln und wie Hoch wäre der Warenwert?


Bei einem Warenwert unter 1000 € benötigen Sie keine Ausfuhranmeldung. Es genügt lediglich die Vorlage einer einfachen Handelsrechnung:

  1. Name und Anschrift der exportierenden Firma
  2. Lieferanschrift (Wohin geht die Ware?)
  3. Rechnungsanschrift (Wer bezahlt?)
  4. Datum und Rechnungsnummer
  5. Lieferbedingungen / INCOTERMS6. Positionsnummern
  6. Anzahl und genaue Beschreibung der Waren
  7. Achtstellige Zolltarifnummer *
  8. Ursprungsland
  9. Einzel- und Gesamtpreis
  10. Anzahl und Art der Packstücke
  11. Datum, Firmenstempel und Unterschrift des

Alle Preise netto – ohne deutsche oder Schweizer Mehrwertsteuer. Brutto- und Nettogewichte pro Position (sehr wichtig, da in der Schweiz die Verzollung in der Regel nach Bruttogewicht erfolgt)ACHTUNG Diese Rechnung, die Sie für den Export in die Schweiz benötigen, muss, da es sich in diesem Fall um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung handelt, grundsätzlich ohne deutsche Mehrwertsteuer, also rein netto, ausgestellt werden.

TIPP Bei Preisverhandlungen sollte man die bei der Einfuhr in die Schweiz anfallende Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7,6 % schon mit einkalkulieren. Ein Schweizer Unternehmer kann sie später als Umsatzsteuer wieder abziehen lassen.

Und wie ist es jetzt, wenn ich in Deutschland etwas aus der Schweiz bestellen möchte? Bin ich dann auch steuerbefreit? Ich habe nämlich günstige Angebote im Schweizer Shop www.internetstore.ch gefunden und frage mich ob ich in meine Firma in Deutschland liefern sollte.

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