Finanzamt "übersieht" Verlust des Kleinunternehmerstatus

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gibt es eine Art Verjährungsfrist, wenn das FA selbst verpasst, vom Unternehmer die USt-Erklärung einzufordern?

Also das Finanzamt muss die Umsatzsteuererklärung nicht einfordern, da es sich hier um eine Bringschuld handelt. Außerdem hast du doch für 2008 (wie auch für die anderen Jahre) hoffentlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben?

Die Verjährungsfrist dauert vier Jahre; sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben worden ist. Wurde keine abgegeben, obwohl eine abzugeben war, beginnen die vier Jahre mit Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Hast du also in 2010 die 2009er Erklärung eingereicht, tritt Festsetzungsverjährung mit Ablauf des 31. Dezember 2014 ein. Hast du gar keine abgegeben, verjährt die Festsetzung mit Ablauf des 31. Dezember 2016.

Da man dir hier aber womöglich leichtfertige Steuerverkürzung vorwerfen kann, verlängert sich die Festsetzungsfrist auf fünf Jahre. Von einer Steuerhinterziehung (10 Jahre Festsetzungsfrist) gehe ich hier mal nicht aus, da es am Vorsatz fehlt.

Allerdings bist du nach § 153 (1) AO verpflichtet, deine Umsatzsteuererklärung zu berichtigen, wenn du feststellst, dass darin unrichtige Angaben gemacht wurden, die zu einer zu niedrigen Steuer führen.

Spielt es eine Rolle, dass ich für 2009 zwar umsatzsteuer hätte abführen müssen, aber eigentlich nun seit 5 jahren wieder unterhalb der 17500 Grenze liegen

Nein.
Hierzu gibt es hier einen von mir verfassten Tip: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer - dort Tz. 2

Wäre es klug, rückwirkend für dieses Jahr zur USt zu optieren oder eher schädlich?

Welches Jahr ist "dieses Jahr"? Ist 2009 gemeint? Da gab es keine Optionsmöglichkeit, da du kein KU warst.

Oder ist 2013 gemeint? Das ist eine Frage der Mathematik, hat aber mit deinem 2009er Problem nichts zu tun.

Findet bei der Gewerbeab- und -neumeldung eine umsatzsteuerliche Prüfung der vergangenen Jahre statt

Du kannst Gewerbe an-, ab- oder ummelden, soviel du willst. Du kannst auch einen Hebezeugführerschein machen oder eine Gaststättenlizenz. Das alles interessiert die Umsatzsteuer nicht. Warum auch? Ist doch ein völlig anderes Rechtsgebiet.

bin etwas irritiert darüber, daß mich das FA damals nicht aufgefordert hat, USt zu zahlen, sie hatten ja meine Umsatzzahlen.

Naja, da haben sie wahrscheinlich ein wenig geschlafen, aber sie sind nicht verpflichtet, dir deine steuerlichen Pflichten abzunehmen.

Ganz so schlimm wie von free333 beschrieben sind die Auswirkungen aber nicht, da du für 2009 auch vorsteuerabzugsberechtigt warst. Du musst halt nur deine Buchhaltung komplett überarbeiten.

man sagte mir, das FA würde mich dann anschreiben und zukünfitg eine USt-Erklärung verlangen, sobald sie mich nciht mehr als KU betrachten

Stammtischmeinungen sind kein guter Ersatz für eine Beratung durch den Steuerberater. Wie oben ausgeführt, hast du ohnehin die Pflicht zur Abgabe einer UStE. Warum sollte dich das Finanzamt also anschreiben?

Es ist ja auch deine Pflicht, bei Rot anzuhalten und die Polizei schreibt dich deswegen ja auch nicht an.