Kleinunternehmer - 22000 € überzogen. Was tun?

3 Antworten

Das heißt somit ganz konkret, dass die Rechnungen dieses Jahr noch alle den Ausweis von Umsatzsteuer ausgestellt werden können.

Erst ab dem 01.01.2022 müssen dann alle Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Ihr solltet auf jeden Fall prüfen, wenn nur ein Kunde vorhanden ist, ob Ihr in das Thema Scheinselbständigkeit reinrutscht.

Die Grenze von 50.000 Euro ist im Gründungsjahr unerheblich. Wenn bei Gründung im Januar von einem Umsatz im ersten Jahr von nicht mehr als 22.000 Euro ausgegangen worden ist, dann gilt die Kleinunternehmerregelung, und zwar auch dann, wenn die 22.000 dann doch noch überschritten werden.

Im nächsten Jahr ist das dann aber nicht mehr möglich.

Allerdings könnte hier evtl. eine Scheinselbständigkeit vorliegen.