Ist das Einkommen als Nachhilfelehrer umsatzsteuerfrei?

2 Antworten

Nein die sind nicht Umsatzsteuerfrei. Sie sind nciht in § 4 UStG genannt. Du solltest aber, weil DU ja nur Privatleute als Kunden haben wirst, die Kelinunternehmerregelung beantragen. Damit bist Du dann msatzsteuerfrei. Allerings wirst DU, wenn DEin Umsatz zum ersten mal die Grenze von 17.500,- pro Jahr übersteigt, ab dem folgejahr Umsatzsteuer abführen müssen.

Ab dann kannst Du dann auch die Vorsteuer aus Deinen Kosten abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn du privat Nachhilfe gibst ist das was wfwbinder sagt korrekt. Wenn du für eine Nachhilfeschule (z.B. Studienkreis etc.) Unterricht gibst, fallen die Umsätze evtl. unter den §4 Nr.21 Einfach mal bei der Schule nachfragen, die können dir da sicher weiterhelfen.