Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Hallo zusammen,

heute möchte ich eine Sache fragen, die ich für fehlerhaft halte. Hoffentlich kann ich das klären. Ich bin ein Content Creator, und meine Einkünfte stammen aus YouTube-Adsense und App-Einnahmen von AdMob, die ebenfalls zu Google gehören. Mein jährliches Einkommen beträgt 50.000 EURO.

Die Frage, die ich stellen möchte: Nachdem ich mich mit einem Steuerberater beraten habe, begann ich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, die ich bisher noch nie gemacht hatte, und mache sie jetzt quartalsweise. Ich habe das bisher dreimal getan. Der Grund dafür ist: Erstens möchte ich die Steuer für das von mir gekaufte Auto zurückerhalten. Das Auto ist als Geschäftsfahrzeug registriert. Ich habe dies zusammen mit dem Steuerberater gemacht. Ich habe nur Zahlen für das Auto eingegeben und habe die Steuer sogar innerhalb eines Monats zurückerhalten. Für das zweite und dritte Quartal habe ich nur meine Ausgaben erfasst. Das bedeutet, ich habe keine Einnahmen erfasst. Es handelt sich ausschließlich um: DSL-Kosten, Softwareausgaben, verschiedene EDV-Mitgliedschaften und Gebühren, die ich an Personen gezahlt habe, die für mich arbeiten. Das ist alles. Habe ich etwas falsch gemacht?

Ich danke euch im Voraus für eure wertvollen Antworten und hoffe, dass ich genügend Informationen gegeben habe.

P.S.: Falls sich jemand von mich fragt, warum ich das selbst tue: Mein Einkommen ist nur aus zwei Quellen festgelegt und meine Ausgaben sind seit Jahren fast fest. Ich brauche also keine fremde Person, die dieses Geschäft für mich führt. 

Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung Beurteilung?
Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und erhoffe mir antworten auf meine Fragen.

im vergangen Jahr war ich als Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung gelistet. Im Zuge der Umsatz-Überschreitung, bin in in diesem Jahr in die Regelbesteuerung gefallen. Aus diesem Grund ergeben sich diverse Änderungen.

Ich bin nun verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Derzeit bin ich noch am eruieren, ob ich diese jährlich, monatlich oder Quartalsweise abgeben muss. Folgende Regelung gibt es: Mehr als 7.500 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. 1.000 - 7.500 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

Hierzu habe ich eine Frage.

Wird bei der Beurteilung geschaut, wie viel € bei der vergangenen Umsatzsteuererklärung angegeben wurde? oder werden die Belege vom letzten Jahr betrachtet, unabhängig davon, ob die Umsatzsteuererklärung 0 € betrug?

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt und kann mir bei meiner Einordnung weiterhelfen?.

ich hoffe der ein oder andere kann mir meine Frage konkret beantworten.

Ich freue mich auf eure Unterstützung!

mfg

JG.

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Wechsel zur Regelbesteuerung - Überschneidung mit Abschlagsrechnung?

Hallo zusammen,

ich überlege aktuell zum 1. Januar 2022 vom Kleinunternehmerstatus zur Regelbesteuerung zu wechseln. Basierend auf der Prognose für dieses Jahr müsste ich zum 01.01.2023 ohnehin wechseln; dieses Jahr stehen jedoch einige Ausgaben an, weshalb sich die Regelbesteuerung und Zahlung dieser netto lohnen würde.

Ich habe jedoch nur ein kleines Buchhaltungsproblem, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie das zu handhaben ist: Ich habe im Dezember letzten Jahres einen Auftrag bekommen und für diesen bereits eine Abschlagsrechnung erstellt, welche auch noch letztes Jahr bezahlt wurde. Diese natürlich ohne Umsatzsteuer. Nun steht für Ende diesen Monat aber die Schlussrechnung an, auf die natürlich Umsatzsteuer erhoben werden müsste im Falle eines Wechsels. Wie gehe ich da dann vor? Würde ich die 19% USt. auf den gesamten Betrag erheben, der Kunde (im übrigen umsatzsteuerpflichtige GmbH) würde dann also auf den bereits gezahlten Abschlag auch noch nachträglich USt. leisten? Oder aber wird die USt. nur auf den noch offenen Betrag erhoben; die Zahlung aus letztem Jahr verbleibt quasi im Kleinunternehmerstatus und damit umsatzsteuerbefreit? Muss das auf der Rechnung irgendwie kenntlich gemacht werden?

Und dann noch eine Frage hinterher: Sehe ich das richtig, dass ich mich theoretisch von den USt.-Voranmeldungen befreien lassen könnte? Die entrichtete Umsatzsteuer lag letztes Jahr durch den Kleinunternehmerstatus logischerweise bei 0€. Und falls ich mich nicht befreien lasse, wäre das Abgabeintervall durch selbiges vierteljährlich, nicht monatlich, korrekt?

Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Nachtrag: Ich bin nun soweit, dass ich weiß, dass Leistungen, die erst nach dem Übergang ausgeführt / fertiggestellt wurden, der Umsatzsteuer unterliegen. Die Anzahlung wäre also umsatzsteuerpflichtig, auch wenn ich keine USt. auf der Rechnung erhoben habe. Jetzt auf der Schlussrechnung nachträglich die 19% USt. noch auf die Anzahlung zu erheben ist wahrscheinlich auch nicht zulässig, richtig? Dann müsste ich die USt. also zahlen, ohne sie erhoben zu haben - ein Grund, den diesjährigen Wechsel nochmal zu überdenken.

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