Wie ist es mit der Umsatzsteuer bei einer einmaligen Rechnung?

1 Antwort

Umsatzsteuer darfst Du nur berechnen, wenn Du Deinen Betrieb odrnungsgemäßt beim Finanzamt anmeldest und den "Fragebogen zu steuerlichen Erfassung" ausfüllst und einsendest.

Wenn das wirklich nur ein einmalige Sache ist (einmalig pro Jahr ist auch O.K., dann schreibe nur eine Rechnung Mit Deinen Absendedaten und "Für ....(Art der Arbeit) berechnen ich 300,- Euro. Bitte überweisen Sie auf ........

oder "Betrag in bar erhalten." feritg.

Die 300,- Euro bleiben nämlich neben Deiner Tätigkeit als Angestellte völlig steuerfrei, weil unter 410,- Euro im Jahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das hilft mir in jedem Fall sehr weiter. Vielen Dank.

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Die SteuerID kann ich also auch weglassen, oder? Frage lieber zur Sicherheit nochmal nach.

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@Josephina

DEine persönliche Steuer-ID geht nur Deinen Arbeitgeber etwas an.

Nicht auf die Rechnung schreiben.

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