Differenzbesteuerung und Normalbesteuerung?

1 Antwort

§ 25 a UStG Absatz 6

(6) § 22 gilt mit der Maßgabe, dass aus den Aufzeichnungen des Wiederverkäufers zu ersehen sein müssen

  1. die Verkaufspreise oder die Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1,
  2. die Einkaufspreise und
  3. die Bemessungsgrundlagen nach den Absätzen 3 und 4.

Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen.

Also, für die Sammlerkarten, für die Du die Begünstigung willst, musst Du die Aufzeichnungen führen.

Auf alles Andere gehen dann die 19 %.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung