Steuer-Frage an die Makler und Vers.vertreter hier:

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Provisionen aus Versicherungs- und Fondsvermittlung sind Umsatzsteuerfrei.
  2. Fließen keine anderen Einkünfte, kann der Versicherungsvertreter oder -makler auch keine Vorsteuer abziehen.
  3. Fließen Einkünfte aus Honoraren, kann nur anteilig dazu auch Vorsteuer in Abzug gebracht werden.
  4. Das sind keine Peanuts. Es gibt erhebliche Kosten durch die MwSt.: Telefon, Auto, Kraftstoff, Software, Büroausstattung, Büromaterial, Arbeitsmittel etc.

Es kommt bei dieser Betrachtung halt auf den anderen Unternehmer an. Ein Immobilienmakler muss z. B. Umsatzsteuer abführen.

Die Umsatzsteuer soll im Grunde ja eine Endverbrauchersteuer sein.

Deine genannten Kostenpositionen sind doch Peanuts-Anteile von Deinen Umsätzen oder?

Ich bin kein hauptberuflicher Versicherungsvermittler. ;-)

0

kommt bei dieser Betrachtung halt auf den anderen Unternehmer an

Wieso hängt eine Steuerbefreiung vom anderen Unternehmer ab, mal abgesehen von den paar Ausnahmen in § 9 UStG (wovon § 4 Nr. 11 ja nicht betroffen ist)?

Also ich würde ja auch gern eine eigene Antwort formulieren, aber leider bin ich weder Makler noch "Vers.vertreter" und daher nicht berufen.

0
@EnnoBecker

Och Mensch EnnoBecker, selbstverständlich würde mich auch Meinungen von anderen Menschen interessieren! Es gibt doch schon genug Diskrimierung gegen Steuerexperten, davon möchte ich mich hiermit vollständig distanzieren!

Ich harre also gespannt deiner Antwort! :-)

0