Umsatzsteuer bei gemeinsamer Vermietung eines Stellplatzes?

2 Antworten

Wen interessiert dabei, ob Du Regelbesteuerer bist, oder DEine FReundin Kleinunternehmerin.

Den Stellplatz vermietet doch die A & B GbR, die Ihrerseits vermutlich Kleinunternehmerin ist.

Ihr macht doch für einen Stellplatz keine zwei Verträge die vordere Hälfte mit Dir udn die hintere Hälfte mit Deiner Freundin.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn der Stellplatz an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer vermietet wird, stellt sich die Frage, ob die GbR nicht zur Regelbesteuerung optieren sollte.

Wenn ich jetzt noch das Wort "Feststellungserklärung" einstreue, wird das den Fragesteller wohl ganz verwirren.

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Stellplätze, welche nicht in Verbindung mit Wohnraummietvertägen vermietet werden, sind GENERELL umsatzsteuerpflichtig!

Werden Stellflächen oder Garagen in Verbindung mit einem Wohnraummietvertrag VERMIETET werden, aber eben NUR dann,  dann kann man als Vermieter frei wählen ob mit Ust. oder ohne Ust. der Mietvertrag gemacht wird! Denn dann sind es normale Einnahmen aus VERMIETUNG und VERPACHTUNG, also Anlage V  der Steuererklärung.

Da spielt keine Rolle ob du Kleinstunternehmer bist, oder umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer!