Ich möchte im Nebengewerbe Kleinunternehmer sein, werde Flugtickets kaufen und verkaufen, falle ich unter die Umsatzsteuer?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Erstmal musst Du Dich entscheiden, ob Du Flugscheine vermitteln willst, oder Flugkarten kaufen und verkaufen, das ist nämlich nicht das gleiche.

2. Meines Wissens nach, sind fluege.de usw. reine Suchmaschinen, die sich über Werbung finanzieren. die verkaufen auf keinen Fall die Flugscheine, sondern wenn überhaupt vermitteln die nur.

3. Dann der nächste Punkt, die Frage, ob für den Flug überhaupt Umsatzsteuerpflicht besteht (Inlandsflug), oder nicht (Auslandsflug).

4. Warum überhaupt Kleinunternehmer mit Abgrenzungsproblemen und nicht lieber Regelbesteuerung? Schließlich ist bei Geschäften mit kleiner Marge Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs recht günstig. schließlich hat man dann auch den Vorsteuerabzug für die Kosten und die Investitionen.

5. Der "Gewinn" unterliegt nie der Umsatzsteuer, bzw. ist für die Umsatzgrenze von 17.500,- heranzuziehen. Immer der Umsatz (Einnahmen) wobei aber bestimmte umsatzsteuerfreie Umsätze nicht einbezogen werden. Umsätze gem. § 25 (Reiseleitungen) gehören aber nicht dazu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

1. Wie kommst Du an Deine Kunden? Du musst ja im Prinzip ein eigenes Flugportal eröffnen. Den Zugriff auf die Datenbanken hat ja eigentlich jeder. Aber OK. 

2. Richtig, im Flugbereich werden fast nur noch Nettopreise vertrieben, denn um Leben zu können, müssen Reisebüros ja schon Servicegebühren nehmen.

3. OK

4. Zumindest brauchst Du einen PC/Notebook, ein schnelles Internet, eine Webseite, somit mindestens eine Domain, einen Drucker, Telefon usw.

5. DEine Rechnung: Gesamte Einnahmen - gesamte Ausgaben = Gewinn ist richtig für die Einkommensteuer. Aber das hat ja mit dem Umsatzsteuerproblem nichts zu tun.

6. Für die Umsatzsteuer kannst Du § 25 in Anspruch nehmen, soweit das interessant ist, aber selbst wenn Du "durchhandelst" entsteht hier keine Umsatzsteuer, weil Du steuerfrei einkaufst und somit auch steuerfrei verkaufst.

Bedenke bei dem ganzen, ob es Dir wirklich ein Nebeneinkommen bringen wird.

Beispiel: Ich fliege demnächst in Urlaub. Wenn ich bei meiner bevorzugten Airline für die Strecke, Condor, direkt buche, haben ich für hin und zurück in Businessclass ca. 1.400,- zahlen. Wie willst Du mir ein attraktives Angebot machen?

Dein Angebot muss ja meine eigene Sucharbeit bezahlen, also es muss attraktiv für mich sein bei Dir zu kaufen, anstatt selbst zu suchen. Ich habe für die gesamte buchung 10 Minuten gebraucht.  Meinst Du ehrlich, dass ich Dir für 10 Minuten Freizeit, oder Arbeitszeit um Geld zu verdienen 140,- Euro zahle? Eventuell zahle ich Dir 10,- Euro dafür, aber dann lohnt es sich doch für Dich nicht mehr.


Ich will Dir Deine Idee nicht kaputt machen, aber bedenke es nochmal. Du hast ja ggf. auch das Inkassorisiko, oder willst Du erst buchen, wenn Dein Kunde gezahlt hat?

2
@wfwbinder

Also

1.) da ich studiere wären auch nur ein paar Kunden im Monat für mich vorerst überhaupt keine Störung sondern völlig in Ordnung

2.) Genau, die sogenannte Service-Fee würde ich erheben

4.) Ja genau, das wäre es dann auch. Wenn ich das Recht habe die Flugtickets ohne Ust weiterverlaufen zu können, würde ich einen erheblichen Aufwand sparen, da die laufenden bereits von Ihnen erwähnten Kosten sich im Rahmen verlaufen.

5.) Genau, nur well ich nach Paragrapf 25 Ust umsatzsteuerfrei einkaufen und verkaufen kann, welche Bestimmungsgröße muss ich dann als Kleinunternehmer in Betracht ziehen? Wie kann ich die 17.500€ Umsatz im Jahr mit meiner Geschäftstätigkeit auffüllen?

6.) Also könnte ich ohne Bedenken die Flugtickets netto einkaufen (steuerfrei), Gewinn erheben (Einkommenssteuer) und dann als Gesamtpreis weiterverkaufen (steuerfrei)? Ist meine Überlegung richtig?

Ich würde die Flugtickets evtl. für 1300€ einkaufen können als Verkäufer mit 50€ Gewinn für 1350€ weiterverkaufen? Gleiche Leistung für 50€ weniger. Bei manchen könnte das evtl. ein Grund sein?

Wenn ich aber allerdings angenommen auf den 1300€ Einkaufsplan erst die Umsatzsteuer von 19% = 247€ erst addieren müsste und danach mein Gewinn - dann wäre es deutlich teurer als der Internetdirektpreis und somit völlig unrentabel für beide Parteien.

0
@travel01

1. Ich vermute mit anderen Aktivitäten kannst Du am Schreibtisch mehr verdienen, aber Deine Idee, probiere es.

2. OK

3. Umsätze sind steuerfrei, wenn das Gesetz sagt, dass sie steuerfrei sind. Flugscheine ins Ausland sind steuerfrei.

4. Warum hängst Du Dich denn an § 25 auf, wenn Du sowieso nur steuerfreie Umsätze ausführst. Da ist es doch viel günstiger, ohne Rücksicht auf den Umsatz, Regelbesteuerer zu sein udn sich den Vorsteuerabzug "reinzupfeiffen." ist doch bares Geld was man in die Hand bekommt.

5. Was Du aufschlägst ist kein Gewinn, sondern der Aufschlag. Gewinn ist das, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Ich kann mir nämlich nciht vorstellen, dass Du Deine Arbeit nur über den kostenlosen Uniserver machst, einen Mobilfunk anbieter mit Flatrate o,- hast, keinen Schreibtisch udn keine PC brauchst und keine Webseite brauchst, wenn Du das betreibst.

6. Deine überlegung beinhaltet, dass Du billiger einkaufen kannst als der Nettotarif der Fluggesellschaft. Nur schon ein Reisebüro kann den von mir genannten Flug nicht billiger kaufen. Also wenn Du über die Portale kaufst hast Du keinen billigeren Preis als jeder andere, ausser Du schaffst es mit den Fluggesellschaften eine Sonderregelung zu bekommen.

1
@wfwbinder

Erstmal VIELEN VIELEN VIELEN Dank für die ganze Mühe und die ganzen sorgfältigen Antworten!

Warum ich an §25 UStG mich so dranhänge? Weil ich bis jetzt dachte, dass ich dann etwas mehr dazuverdienen kann, ohne viel "Bürokratie" mit der Umsatzsteuer.

Aber wie es aussieht, muss ich gar keine Umsatzsteuer einnehmen und "bearbeiten", also an das Finanzamt zahlen.

Dann muss ich ja auch nicht als Kleinunternehmer zählen, wenn ich auch ohne die Regelung keine UStG einnehmen muss und weiterleiten muss.

Kann ich dann per se gesagt als Einzelunternehmer Flugtickets verkaufen (ohne die Kleinunternehmerregelung), kein UStG zahlen (da Flugscheine steuerfrei) und trotzdem noch die Vorsteuer abziehen? Dann habe ich ja sogar als Flugticketsverkäufer  "noch mehr" Möglichkeiten als Kleinunternehmer. 

Geht das mit der Vorsteuer (Drucker, Handy, Internet etc.) auch wenn ich gar keine UStG einnehmend "darf"?

Dann würde ich ja nur eine Win-Win-Situation haben?

0
@travel01

Du darfst ja Umsatzsteuer einnahmen, aber bei DEinen Geschäften nimmst eben keine ein, weil Du keine steuerpflichtigen Umsätze hast. Wenn Du mal inländische Tickets dazwischen hast, für die würde Steuer anfallen.

Der Fehler liegt daran zu denken "der Unternehmer ist steuerpflichtig." Das ist nicht so. Steuerpflichtig sind die Umsätze.

Wenn Jemand nur Waren nach Afrika verkauft, wird er nie Umsatzsteuer bezahlen, sondern immer nur den Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen haben, weil seine Umsätze umsatzsteuerfrei sind. Er bekäme immer Geld vom Finanzamt zurück (Umsatzsteuer).

1
@wfwbinder

Okay jetzt habe ich es verstanden.

Vielen Dank nochmal für alles, das hat mir sehr geholfen!

0

Hallo wfwbinder,

danke für die schnelle Antwort!

Zu den Fragen:

1.) Ich habe mir das so überlegt, dass ich Zugriff auf die Datenbanken habe, die Flugtickets nach Kundenwunsch aussuche und nach Kundenwunsch buche. Auf die Nettoticketpreise würde ich mein Gewinn aufaddieren und es so weiterverkaufen.

2.) Stimmt, fluege . de vermittelt auch auf andere Portale, aber diese Portale sind wiederum bei den Preisen so günstig, dass sie fast zum Einkaufspreis anbieten.

3.) Inlandsflüge sind nicht vorgesehen, eher für den Ausland.

4.) Große Investitionen oder Anschaffungen sind nicht geplant. Als Kleinunternehmer dache ich, dass ich einfach die Flugtickets verkaufe, einen Gewinn erziele und falls mein Gewinn nicht zu hoch ist, dann kann ich das ganze ohne viel Aufwand betreiben.

5.) Ich habe auch im Internet viel über die umsatzsteuerfreie Reiseleistungen gelesen oder über Sonderregelungen für Reisebüros gemäß Paragraph 25 UStG. Aber leider komme ich immer noch nicht auf den Punkt.

Meine Vorstellung ist eher einfach: Flug suchen, buchen, Gewinn aufaddieren, am Jahresende Einnahmen (Fluggesamtkosten) und Ausgaben (Flugeinkaufskosten) abziehen, Nettogewinn ermitteln, versteuern oder eben nicht.

Für Erläuterungen, oder Nachfragen ist die "Kommentar" Funktion gedacht, das dient dem Erhalt des Zusammenhangs. Daher werde ich bei meiner Antwort und  ergänzen.

0