Vorsteuerabzug beim Privatleasing?

2 Antworten

Vom Finanzamt her ist es egal. Wenn Du einen Vertrag hast in dem die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kannst Du sie abziehen, wenn Du den Wagen betrieblich genutzt.

Prüfe den Vertrag doch mal darauf, ob eine betriebliche, oder berufliche Nutzung ausdrücklich verboten ist.

Insbesondere, wenn im Vertrag andere Leistungen wie z. B. die Versicherung enthalten sind.

Als Tipp, ich hätte sonst keine Bedenken wenn ich es selbst machen würde. Es kommt auch auf die Art der Nutzung an.

Wenn Du als Unternehmensberater zu Kunden fährst, wird es auch vericherungstechnisch kaum heraus kommen.

Aber wenn Du Handwerker bist und im Kombe Werkzeuge, oder Material transportierst, könnte es anders sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dem Finanzamt wäre das wohl eher egal. Du würdest also gegen den Vertrag mit dem Leasinggeber verstoßen.