Nach meiner Gewerbeabmeldung noch Umsatzsteuer für Mietzahlung Gewerberaum?

1 Antwort

Du meinst die MWSt die Dir zusätzlich auf die Miete berechnet wird?

Ja, must Du denn der Vermieter muss abführen.

Aber trost, Du kannst noch abziehen. Sien kosten nach schließung und in der Gewinnrechnung abzugsfähig und auch die Vorsteuer noch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986