Verpflichtet mich eine Umsatzsteuer-ID zum Ausweis der Umsatzsteuer?

6 Antworten

Du fällst nur dann unter die Kleinunternehmerregelung, wenn Du sie beantragt hast.

Wenn Du am Anfang Deines Unternehmens gegenüber dem Finanzamt, z.B. in einem Fragebogen, auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast, dann kannst Du sie 5 Jahre lang nicht mehr beantragen. Ansonsten kannst Du diesen Antrag jederzeit nachholen. Und zwar beim Finanzamt.

Also: Du bist so lange kein Kleinunternehmer, bis Du den Antrag gestellt hast. Bis dahin musst Du Mehrwertsteuer ausweisen, von Deinen Kunden einfordern und ans Finanzamt abführen. (Bei Rechnungen an Dich kannst Du natürlich die dort berechnete Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.)

Du fällst nur dann unter die Kleinunternehmerregelung, wenn Du sie  beantragt hast.

Das sieht der Gesetzgeber aber anders. In § 19 UStG findet sich kein Hinweis auf eine Antragspflicht. Es wird dort nur geklärt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit man KU ist.

Wenn Du am Anfang Deines Unternehmens ... auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast, dann kannst Du sie 5 Jahre lang nicht mehr beantragen.

Zum "Antrag" siehe oben, aber auch bei sinngerechter Auslegung ist dies so nicht richtig. Ich kann in diesem Fall die KU-Regelung wählen oder zur Regelbesteuerung optieren, solange der Umsatzsteuerbescheid nicht bestandskräftig ist. Da diese in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, kann sich dieses Wahlrecht 4 Jahre lang hinziehen.

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Bist Du sicher mit der Beschreibung des Ablaufs? Die USt-ID-Nummer kommt nämlich nicht vom Finanzamt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern und auch nicht automatisch, sondern nur dann, wenn man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzt, dass man eine solche benötigt.

Mit der Kleinunternehmereigenschaft hat sie aber nichts zu tun.

Als Kleinunternehmer kann man allerdings nicht 'freiwillig Umsatzsteuer ausweisen'.

Wenn man das macht, dann schuldet man die Umsatzsteuer auch.

Du hast Recht, der Brief ist vom Bundeszentralamt. Dann muss mir wohl ein Fehler unterlaufen sein. Es war nie geplant eine Umsatzsteuer ID zu beantragen.

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@Eifelia

Ich komm nicht nicht ganz mit. Ich ba e bereits zwei Rechnungen gestellt in denen ich keine Umsatzsteuer verlange. Bin ich nun nicht verpflichtet diese aus eigener Tasche zu bezahlen?

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@Flippo77

Ähm - nein, wie kommst Du darauf?

Es klingt danach, als hättest Du Dich im Vorfeld der Gründung gar nicht informiert...

Als Unternehmer sollte man allerdings das grundlegende Regelwerk beherrschen. Ich empfehle, mal die folgende Seite durchzuarbeiten (und zwar ganz):

www.kleinunternehmer.de

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@Eifelia

(Nicht zuletzt im Hinblick auf den Hinweis von wfwbinder, dass die Entscheidung zur KU-Regelung im IT-Bereich nicht unbedingt sinnvoll erscheint)

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@Eifelia

Tatsächlich bin ich auf der Seite fündig geworden. Danke für den Link.

"Eine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen entsteht allein durch die Vergabe einer USt-IdNr. nicht."

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Ja, das Problem hatte ich auch.

Wenn Du eine USt-ID beantragst, musst Du die Umsatzsteuererklärungen auch als Kleinunternehmer abgeben. Da stehen dann zwar verdächtig viele Nullen drin, aber das macht nichts.

Ich hoffe, Du hast ein Steuerprogramm für das alles, d.h. das sind nur ein paar Klicks, um die USt.-Voranmeldungen bzw. die -Erklärung abzugeben.

Hi Gandalf, danke für die nette Antwort. Das heißt, dass ich die Rechnungen , welche ich bisher gestellt habe(ohne Umsatzsteuer), einfach nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung erwähne?

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@Flippo77

Korrekt. Es gibt ja keine Umsatzsteuer zu deklarieren und Du kannst als Kleinunternehmer auch keine Vorsteuer abziehen. Also sind alles Nullen. Die USt-ID ist dennoch nützlich, d.h. behalte sie.

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@gandalf94305

Mir hatte nur ein bekannter den Floh ins Ohr gesetzt, dass jeder der eine Umsatzsteuer ID hat, auch verpflichtet ist, Umsatzsteuer auf seine Geschäfte zu erheben und abzuführen. Deshalb dachte ich, dass der Staat nun die 19% von mir verlangt - ob vom Kunden erhoben oder nicht.

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dass von mir Verlangt wird, Umsatzsteuer zu berechnen,

Inhaltlich sollte inzwischen klar sein, dass das bloße Vorhandensein einer USt-ID nicht zur Berechnung der USt führt. Es müssen schon die üblichen Voraussetzungen vorliegen, um zu einer USt-Pflicht zu kommen.

oder ist das nach wie vor freiwillig als Kleinunternehmer?

Weiß nicht, wie man "freiwillig" hier auslegen soll. Fakt ist, wenn du USt ausweist, musst du sie auch abführen. Ob nun wegen unberechtigt ausgewiesener USt (§ 14c) oder weil du zur Regelbesteuerung optierst, hat Einfluss auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Ich falle mit meinem Gewerbe definitiv unter die Kleinunternehmerregelung.

Ergo darfst Du auch keine MWSt. ausweisen.