Muss die Umsatzsteuer der Lagerraumvermietung an das Finanzamt gezahlt werden?
Und zwar geht es um ein mittelgroßes Unternehmen, dessen Hauptteil seiner Erträge aus Steuerpflichtigen Umsätzen kommen. Das Unternehmen möchte ungenutzten Lagerraum an Privatpersonen vermieten. Das Lager wurde nicht selbst erbaut und nicht saniert. Das Lager ist 30 Jahre alt. In das Lager werden keine KFZ gestellt.
Mir wurde jetzt gesagt, dass die Rechnung an die Privat person Netto geschrieben wird, aber die Firma trotzdem die Ust and das Finanzamt abgeben muss. Das hört sich für mich etwas seltsam an und deswegen richte ich mich hier an euch.
Danke für die Hilfe
1 Antwort
Die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden ist nach §4 Nr. 12 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei (ausgenommen kurzfristige Vermietung von Wohnräumen und KFZ-Stellplätzen und ein paar andere spezielle Ausnahmen).
Nach §9 UStG kann auf die Befreiung verzichtet werden, sofern der Mieter die Räume selbst für Umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt.
Der Verzicht auf die Befreiung scheidet also aus, wenn die Vermietung an Privatpersonen erfolgt, die keine Unternehmer I.S.d. UStG sind.
Daher ist die Miete netto zu berechnen und unterliegt auch bei dem vermietenden Unternehmen nicht der Umsatzsteuer.
Wichtig zu beachten ist der möglicherweise noch laufende Vorsteuerberichtigungszeitraum von 10 Jahren für Gebäude nach §15a UStG.
Sofern in den letzten 10 Jahren keine Vorsteuer für die Errichtung oder Sanierung der Halle geltend gemacht wurden, sollte dies jedoch auch kein Risiko darstellen.