Kann ich meinen Steuerberater in Haftung nehmen?

Hallo zusammen, ich hatte als Restaurantinhaberin eine Prüfung durch das Finanzamt für insgesamt 3 Jahre rückwirkend. Seit der Prüfungsbericht und die damit horrende Steuerschuld für mich feststand, bin ich von bisher 2 Steuerberatern vertreten worden. Von Anfang an, war es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die Höhe der Steuerschuld zusammensetzt, da es sich ja um Einkommen-,Umsatz-, Kirchen und Gewerbesteuer, Zinsen und natürlich Säuniszuschläge handelte. Der Umsatz, der lt. Wareneinkauf berechnet wurde, wies lt. Zuschätzung der Richtsätze einen Umsatz aus, der für mich wie schon vorher betont, nicht nachvollziehbar Der erste Steuerberater erwies sich nach insgesamt fast 2 Jahren als reiner Reinfall. Für mich bedeutete es, nach fast 2 Jahren Streit mit dem FA und natürlich auf vor Gericht wegen Aussetzungen der Vollziehung, Steuerhinterziehung, Kontopfändungen, Hypothekenbelastungen und ........ so, dass ich mir im laufenden Verfahren einen neuen Steuerberater an meine Seite holen musste, der mich weiterhin vertreten würde. Dieser machte mich auf die arg- und fragwürdige Arbeitsweise seines Vorgängers aufmerksam, indem er immer wieder behauptete, durch eine Nachkalkulation der Speisen und Getränke würde mein nachgewiesener Umsatz hervorgehen, so dass sich die Kalkulation der Betriebsprüfung widerlegen ließe. Diese sehr aufwendige Kalkulation wurde nur für das erste Halb- Prüfungsjahr veranlasst. Eine Kalkulation für alle 3 Jahre hätten den finanziellen Rahmen komplett gesprengt, (der Arbeitsaufwand durch den Steuerberater) da sich bereits schon ein über fünfstelligen Betrag angehäuft hatte. Bei dieser Nachkalkulation wurde dann- bereits durch den Steuerberater eine erhebliche Differnz (nicht nachvollziehbarer Einkauf, lt. Betriebsprüfung) gefunden. Für mich war zu diesem Zeitpunkt, diese nicht nachvollziehbare Differenz, nicht von Bedeutung. In keinster Weise dachte ich, dass diese Differenz genau der Fehler sein würde. Denn von all dem meinte ich, dass ich sowieso nichts verstehen würde. Denn schließlich hatte ich ja diesesmal einen kompetenten Steuerberater bei der Hand. Diese nicht erklärbare Differenz wurde sogar an das Finanzgericht in der Anklage gegen das Finanzamt gesendet. Schließlich musste noch ein Jahr vergehen- mit vielen vielen Anklagen, erneuten Kontopfändungen bis kurz vor Zwangsvollstreckung von Immobilien, bis ich selbst durch einen dummen Zufall auf ein Berechnungsblatt der vorläufigen Betriebsprüfung gestoßen bin, auf welchen ein fataler Rechenfehler seitens des Finanzamtes ersichtlich war. Dieses Blatt wurde mir versehentlich bei Übergabe aller Dokumente des ersten Steuerberaters in einem Ordner mit ausgehändigt. Dieses Dokument wurde seitens Prüfer und ersten Steuerberater zusammen, in den falsch summierten Zahlen (im Exel) handschriftlich korrigiert, so dass ein Wareneinsatz von mehreren zehn tausend Euro hinzugerechnet wurde. Wer kann helfen? Weiteren Rechtsbeistand kann ich mir nicht leisten!

Haftung, Steuerberater
HILFE ! Steuerberater hat 7 Jahre Umsatzsteuer b. Differenzbesteuerung gekürzt!

Ein freundliches Hallo an Alle! Bin neu hier und hoffe sehr, jemand hat einen Tipp! Vielleicht ist so etwas schon einmal passiert???

Das Problem: von Oktober 2003 bis Juni 2011 hatte ich mit einem Geschäftspartner eine GbR im Gebrauchtwarenhandel - also An & Verkauf. Wir unterlagen der Differenzbesteuerung. Also auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf war die Umsatzsteuer zu entrichten. Über die ganzen Jahre wurde die Umsatzsteuer Voranmeldungen, sowie sämtliche Steuererklärungen durch das Steuerbüro gefertigt und von uns unterschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro funktionierte gut, wir hatten vollstes Vertrauen in deren Arbeit. Zumal unser Verständnis steuertechnisch gerade mal das Nötigste hergab. Dafür beauftragt und bezahlt man ja einen Steuerberater. Im Ergebnis einer Umsatzsteuersonderprüfung im Frühjahr 2011, * geprüft wurde2007!* stellte das FA fest, dass die Differenzbesteuerung falsch berechnet war. Im Grunde genommen kann man sagen, unser Steuerberater hat, OBWOHL ER DAS NIEMALS HÄTTE TUN DÜRFEN - nicht auf die volle Differenz die Umsatzsteuer berechnet, sondern nur auf 40 % ! Er hat versucht, nach bekannt werden, die Sache noch irgendwie zu retten und mit dem FA wohl einen "Deal" auszuhandeln. Das hat natürlich nicht funktioniert. Im Gegenteil, das FA hat eine Berichtigung der nachfolgenden Steuererklärungen verlangt und so wurde für die Jahre 2006 - 2010 eine saftige Nachzahlung von ca. 40000 € + Zinsen fällig. Hätten wir von der tatsächlichen Steuerhöhe gewusst, dann hätten wir das Geschäft schon nach Erhalt des 1. Steuerbescheides im Jahr 2005 geschlossen. Denn die Einnahmen haben immer gerade so zum Überleben gereicht, aber auf keinen Fall für Steuerzahlungen in dieser Höhe! Obwohl unser Steuerberater auch noch nach dem Desaster gemeint hat, wir sollten auf jeden Fall weitermachen, haben wir das Geschäft im Juni 2011 aufgegeben.

Nun ist die Situation so, dass das FA sein Geld bekommen hat (mein Geschäftspartner hat seine über einige Jahrzehnte gesparten Rücklagen dafür hergegeben.) Wir sind der festen Meinung, dass die entstandene Steuerschuld nun als Schadensersatz beim Steuerberater geltend zu machen ist. Denn bei gesetzlich richtiger Beratung und Berechnung wäre diese Summe ja NIEMALS aufgelaufen! Der nun damit beauftragte Anwalt meint allerdings, wir könnten " nur" den Verlust einklagen, welchen wir durch die Weiterführung des Gewerbes erlitten haben, statt die Selbstständigkeit aufzugeben und uns Arbeit zu suchen. Das kann doch aber nicht richtig sein ??? Der Steuerberater (seine Haftpfl.vers. hat Regulierung abgelehnt) hat doch den Schaden mit seiner Falschberechnung verursacht und nicht wir!

Wir drehen uns im Kreis und sind nun vollkommen ratlos, Kennt vielleicht jemand Urteile zu diesem Thema? Oder weiß jemand, wo man kostengünstig Hilfe zu diesem Thema bekommt ? Oder was wir noch tun können? Unsere finanziellen Mittel sind nahezu ausgeschöpft. Wir sind für jeden konstruktiven Tipp sehr dankbar!!!

Schadensersatz, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
von kleinunternehmerreglung zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuervoranmeldung mtl.viertl. jährlich?)

hallo, anfang februar bin ich zur meinem steuerberater gegangen und habe ihm gesagt, dass ich gerne von der kleinunternehmerreglung raus, weil mein umsatz letztes jahr 2011 22400 betrug. er wollte dem fa ein schreiben setzen und ich sollte dann auf antwort warten. da bis jetzt nichts gekommen ist, habe ich meinem steuerberater gefragt und er hat gesagt, das er es auf jedenfall mitgeteilt hat dem fa und ich ein schreiben bekommen hätte sollen. somit habe ich letzte woche beim fa angerufen und die haben mir gesagt, das ich ust-pflichtig bin. ich habe seid anfang des jahres alle meine rechnungen mit mwst. ausgewiesen und bisher keine ust.voranmeldung getätigt. jetzt hatte ich meinen steuerberat auf empflehlung einer freundin gewechselt letzte woche und er wil jetzt die umsatzsteuervoranmeldung machen und ich solle mit versäumniszuschlägen rechen, da ich das hätte machen müssen. ein anderer freund sagt jedoch, dass er seine umsatzsteueranmeldung immer jährlich macht bzw. sein steuerberater. der jetztige steuerberater will jetzt monatlich buchhaltung bei mir führen, und daher 60 euro in rechnung mtl. stellen. mein frage: stimmt das, dass ich jetzt doch monatlich umsatzsteuervoranmeldung machen müsste und muss? und mit versäumniszuschlag rechnen muss? kann ich das auch nicth jährlich machen umsatzsteuervoranmeldung? (falls relevant bin promoter) für tipps würde ich mich freuen : ) danke im vorraus...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Mehrwertsteuer, Steuerberater

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuerberater