Kleinunternehmerin beauftragt Freiberufler per Gewinnbeteiligung

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Wenn er Freiberufler ist, dann soll er - wie bei seinen anderen erhaltenen Aufträgen - eine Rechnung schreiben, je nachdem, mit oder ohne Mehrwertsteuer. Das ist die sauberste Lösung, denn mit der bezahlten Rechnung ( auf der die Berechnungsgrundlage und der Zeitraum eingetragen ist) ist gleichzeitig die Anerkennung des Geschäftsvorfalls damit verbunden.