Macht unser Steuerberater alles falsch????

5 Antworten

Die Anwaltskosten laufen über die Versicherung da zahlen wir nichts. Haben ca. 5000€ rep.kosten gezahlt und dann vom gegner das geld erhalten aber ohne MwSt da wir die ja selber tragen müssen bzw die werden ja verbucht. und das Geld vom Gegner sagen wir mal ca. 4500 hat er ja als einnahme mit 19% verbucht.

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Also das ist so gemeint. Die Personalkosten werden nicht mit 19 Prozent Steuer berechnet aber die Erstattung verrechnet er mit 19 Prozent Steuer. Also haben wir mehr an das Finanzamt zu zahlen.

Das selbe auch mit den Anwaltskosten.

Auch die Leistung was monatlich an die Krankenkasse geht von den Mitarbeitern berechnet er mit 19 Prozent.

Auch die Leistung was monatlich an die Krankenkasse geht von den Mitarbeitern berechnet er mit 19 Prozent.

Also das wäre übel. Da kann er gleich mal seinen Haftpflichtversicherer anrufen.

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Warum gehst Du nicht einfach mal zu einem anderen Steuerberater und läßt Dich über einen Wechsel beraten?

Zugegeben, der hier dargestellte Sachverhalt ist "ungewöhnlich". Jedoch kann Dir hier niemand sagen ob das so oder anders in Ordnung ist oder nicht. Dafür kennen wir zuwenig Details.

Wenn das wirklich so ist, wie du das schreibst, dann kann ich euch nur empfehlen so schnell wie möglich den Steuerberater zu wechseln. Eine Erstattung der Krankenkasse wird auf Krankengelderstattungen gebucht. Dabei wird kein Erlöskonto verwendet, sondern auf ein Konto das sich im Personalkostenbereich befindet. Außerdem sind daraus keine 19% Umsatzsteuer zu zahlen. Für die Erstattung des Rechtsanwalt für den Unfall müßte wahrscheinlich aufgeteilt werden, weil ich annehme, dass der Rechtswanwalt sein Rechnung vor der Erstattung abgezogen hat. Also wird z.B. bei einer Erstattung von 5000 Euro und Rechtswanwaltkosten von 1000 Euro, die 1000,00 Euro auf Rechts- und Beratungskosten gebucht, natürlich unter Abzug von 19% Vorsteuer. Die 6000 Euro werden auf Kfz-Kosten gegengebucht. Ich nahme an die Reperaturrechnung wurde über das selbe Konto gebucht. Ob da jetzt 19% Steuer drin sind weiß ich nicht. Wenn ihr der Versicherung angegeben habt, dass ihr Vorsteuerabzugsberechtigt seid, dann natürlich nicht. Ihr habt dann die Vorsteuer nicht erstattet bekommen. Von Krankenkassebeträgen 19% Vorsteuer abzuziehen ist schon ein starkes Stück. Wie gesagt, wenn das alles so ist, dann dringend wechseln.

Grundsätzlich sind die Ertragsbuchungen völlig korrekt. Ob man sie im Erlösbereich in der GuV darstellt oder im Personalbereich, mag zwar bestimmte ästhetische Bedürfnisse bedienen, hat aber auf das Ergebnis überhaupt keinen Einfluss.

Was nicht in Ordnung wäre, wäre die Erstattungsbeträge als umsatzsteuerpflichtig zu buchen, denn das sind sie nicht.

Habt ihr aber überhaupt schon mit dem Steuerberater darüber gesprochen oder bisher immer nur mit einem seiner HiWis? Wenn der HiWi keine Ahnung hat, aber der Chef das nie zu Gesicht bekommt, kann er es ja auch nicht abstellen.

Jetzt warst du schneller, weil ich in epischer Breite doziert habe. Aber inhaltlich exakt dasselbe wie ich. Das hat einen DH verdient.

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