Kann ich meinen Steuerberater in Haftung nehmen?

3 Antworten

Wie Privatier schon richtig schreibt ist völlig unklar, ob die Sachen noch beim FG hängen, oder entschieden sind.

Aber wenn die richtigen Einkaufszahlen (welcher Trottel war da am Werk, ich brauche doch nur die Wareneinkäufe aus der Fibu zu nehmen und fertig), nun feststehen, wende ich die Zuschläge an udn fertig.

Für %-Rechnung brauche ich nicht mal einen Steuerberater, sondern nur einen fleissigen Azubi, der die Vorarbeit macht.

Ausserdem hätten die Abweichungen von den amtlichen Richtsätzen schon früher auffallen müssen.

Es sei bitte eine Kritik an den Kneipiers erlaubt. Anstatt bei den DEHOGA Treffen über die Rauchverbote zu jammern sollten die sich zweimal im Jahr einen Steuerberater holen und sich über Nachkalkulation, Richtsätze usw. informieren lassen.

Aber das hilft Dir im Nachhinein nciht.

Also wenn Du den Zettel mit den richtigen Zahlen hast (die Du schon vorher in der Finanzbuchhaltung hattest, dann kannst Du doch nach den falschen Mustern selbst richtig nachkalkulieren.

Entscheidend wird aber sein, ob die Sachen nun rechtskräftig sind, oder nicht.

ja eigentlich total easy. Einkaufszahlen multipliziert mit dem Richtsatz (Zuschläge) und schwups hast du ein Ergebnis. Na wenn alles so einfach wäre, glaubst du wirklich, dass ich mir dann erst einen Steuerberater und dann noch einen weiteren Steuerberater als professionelle Hilfe geholt hätte.

Aber danke für deine tolle Empfehlung:" hole dir zweimal im Jahr einen Steuerberater"!!!!

Leider hatte ich nicht zweimal pro Jahr einen Steuerberater als Rechtsbeistand, sondern 2 Steuerberater (nur wegen der Steuerprüfung) auf einen Zeitraum von fast 4 Jahren.

Als Entschuldiung für mich als Kneipiers: Hätte ich mich von Anfang an auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen, hätte mich mit dem Prüfungsbericht auseinander gesetzt., als eben auf den Rat der Steuerberater zu hören, wäre mir wohl sehr viel Leid erspart geblieben.

PS: Die Richtsätze waren mir sehr wohl bekannt und sie waren auch nicht abweichend von der Norm. Aber ein Richtsatz kann von 184% bis 400% (in meinem Fall) angesetzt werden. Ein sehr großer Spielraum!!! In einem Prüfungszeitraum von 3 Jahren geht es nicht einfach mal nur so nebenbei um Einkaufszahlen.

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@MoFrei

Bitte genau lesen:

Ich habe empfohlen

Anstatt bei den DEHOGA Treffen über die Rauchverbote zu jammern sollten die sich zweimal im Jahr einen Steuerberater holen und sich über Nachkalkulation, Richtsätze usw. informieren lassen.

und nicht sich selbst nur 2mal im Jahr einen StB zu holen. Aber ich habe fast 43 Berufstätigkeit hinter mir und weiss, dass die Mandanten leider kaum zuhören, wenn man ihnen sagt, dass es Differenzen zwischen den eigenen Zuschlagssätzen und den amtlichen Richtwerten gibt.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass man nur den Wareneinsatz nehmen soll und die Richtsätze anwenden (das ist nur eine Verprobung), sondern der Prüfer hat bereits für die Wareneinkäufe die Zuschläge ermittelt. für Bier, für spirituosen, für alkoholfreie Getränke, Speisen usw. Da Du zu diesen angewandten, individuell für Deinen Betrieb ermittelten, ZUschlägen nichts geschrieben hast, waren die wohl unstreitig.

Wenn ich nun den richtigen Wareneinsatz habe, mache ich das mit einer Excel Tabelle in wenigen Studen. Falls die Excel datei des Prüfers verfügbar sein sollte, könnte man es sogar so lösen, dass man die nutzt.

Ich kann absolut verstehen, dass Du nach dem erlebten sehr genervt bist. Ob die von Dir beauftragten Steuerberater gut, oder weniger gute, oder gar schlechte Arbeit gemacht haben, kann ich von hier nicht beurteilen.

Was mir aber auffällt ist schon, dass anscheinend keiner auf die Ideee gekommen ist, den Wareneinsatz aus der Buchhaltung mit den Zahlen der Nachkalkulation des Prüfers zu vergleichen.

Der Punkt:

Hätte ich mich von Anfang an auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen, hätte mich mit dem Prüfungsbericht auseinander gesetzt.

Das scheint der Grundfehler zu sein. Vor allem natürlich bei Deinen Beratern, denn die sind sachkundig und die Differenz zwischen Wareneinkauf lt. Buchhaltung und Wareneinkauf lt. Prüfungsbericht, wäre m. E,. jedem halbwegs erfahrenem Steuerfachangestellten aufgefallen.

Trotzdem wird es schwierig sein, einen Schaden festzustellen udn diesen dann gerichtlich als Schadenersatz durchzusetzen.

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@wfwbinder

Wie du schon richtig schreibst, es wird sehr schwierig, den Schaden zu beziffern und ihn dann auch noch gerichtlich durchzusetzen.

Was mich so unwahrscheinlich nervt ist:

Egal an wem ich mich auch verzweifelt wende, es kostet immer nur viel Geld. Mein Vertrauen an diesen Beratern ist natürlich sehr angekratzt, denn es wurde von jedem viel versprochen und keiner konnte es bisher einhalten.

Aber am schlimmsten finde ich: ich als Laie musste den Fehler finden. Der Steuerberater ist der Meinung, er hätte in all den Unterlagen dies nicht bemerken können, da dieses handschriftliche ausgebesserte Berechnungsblatt ja angeblich nicht mit in den Unterlagen waren.

Aber Fazit ist doch: Durch diese Nachberechnung seitens der Steuerkanzlei wurde ja schon im Jahr 2013 diese nicht nachvollziehbare Differenz erkannt, es wurde nur nicht nachgefragt, wie den der Prüfer auf diesen Wareneinsatz gekommen ist.

Ich dachte mir eben, aus diesem Forum eventuell Hilfe zu bekommen. Nicht nur von geldgierigen Haien mit großen Versprechen.

Leider sind viele User mit Ihren Belehrungen und d....... Meinungen und Kommentaren, nicht wirklich eine Hilfe. Vor allem dann, wenn man wie ich, jahrelang um eine Existenz kämpft. Schließlich am Ende einen Sieg erreicht hat aber immer noch um sein gutes Recht kämpfen muss.

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@MoFrei

Gerade in Deiner Situation solltest Du also meinen Rat annehmen, den ich Dir gestern gab und einen etwas freundlicheren Ton anschlagen, denn hier wird auf freiwilliger Basis versucht zu helfen. Aber da der Ton die Musik macht.......

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@Primus

Entschuldigung, wenn ich mich etwas im Ton vergriffen habe.

Bin es leider in dieser Sache nicht mehr gewohnt, dass es Menschen gibt, die vielleicht helfen können und wollen.

Ich verhalte mich in der Sache wie ein Igel, der seine Stacheln ausfährt. Aber nicht um Menschen zu demütigen und zu beleidigen sondern einfach deshalb, damit ich mich selber schütze.

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@MoFrei

Dann roll Dich mal ganz entspannt aus und glaube mir.... hier will Dir niemand schaden, sondern nur helfen ;-))

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@MoFrei

Also, ich habe mir dieses Konglomerat von Sachverhalt und von Kommentaren von Dir nochmal angesehen.

Wenn ich das zusammenfasse, bleibt folgendes übrig:

  1. Das Finanzgericht hat Dir in der Sache recht gegeben und dem Finanzamt den Auftrag gegeben, die Ergebnisse der Prüfung neu zu berechnen.

  2. Damit gibt es dann neue Bescheide und ggf. die Möglichkeit auch diese nochmals anzufechten. Die Uhr mit Vollstreckungsandrohungen ist damit zuerst mal angehalten.

  3. Bezüglich der Steuerberater, die schlecht gearbeitet haben , oder schlecht gearbeitet haben sollen, kannst Du nun anfangen zu überlegen, ob da was zu machen ist.

  4. Mit aller Vorsicht, weil ich nicht dabei war, der Berater, der den Prüfungsbericht geprüft hat, also der, der es nicht merkte, dass der Wareneinsatz auf dem die Nachkalkulation beruhte, verkehrt war, hat aus meiner Sicht einen Fehler gemacht. Da wäre ein Ansatz.

  5. Dein Problem, dass muss nciht nur in der Sache nachgewiesen werden (was noch relativ einfach ist), sondern es muss dann die Schadenssumme definiert werden.

  6. Ich würde damit warten bis die Sache durch ist. denn dann fallen die Nachweise leichter.

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@wfwbinder

Vielen Dank,

zu 1. Ja das Finanzgericht hat mir in dieser Sache recht gegeben und das Finanzamt muss nun alle Bescheide neu herausgeben.

zu 2. Vollstreckungsandrohungen sind nun mehr vom Tisch (lt. Aussage von der Vollsteckungsstelle).

zu 3. Bezüglich der Steuerberater (hierzu habe ich schon mehrere Anwälte gesprochen, aber hier scheint ein jeder doch etwas anderer Ansicht zu sein, bis zu guter Schluss, niemand den Fall nicht übernehmen kann und möchte. Habe leider bis jetzt noch keinen gefunden, der mich vertreten würde. Vielleicht liegt es auch am Streitwert! - Vielleicht ist aber hier für einen Anwalt zu wenig verdient!

zu 4. Ich weiß mit Sicherheit, dass in der Nachkalkulation vom zweiten Steuerberater diese - nicht nachvollziehbare- Differenz bemerkt wurde. Die Kalkulation ist natürlich auch an das Gericht gegangen. Lt. Beschluss vom Finanzgericht in dieser Sache

Originaltext: Demgegenüber ist hinsichtlich der Berechnungen des Finanzamtes nicht ersichtlich, auf welche Beträge der Rohgewinnaufschlagsatz angewandt wurde und somit wie die Zuschätzungsbeträge sich errechnen.>

Wie kann denn hier noch einer behaupten, das es nicht möglich war diesen Fehler zu finden, wenn er doch bemerkt wurde? Die Differenz wurde stillschweigend toleriert.

zu 6. Lt. telefonischer Aussage eines Anwaltes und Ihrer Meinung wäre es natürlich besser zu warten bis die Sache durch ist.

Der zweite Steuerberater fordert aber einen noch offenen Rechnungsbetrag mit einer Frist bis zum 15. Februar. Ansonsten würde er die Summe rechtlich anfordern. Falls ich jetzt bezahle, erkenne ich es an und kann es später nicht mehr streitig machen. Andernfalls ist die Zeit bis zum 15. Februar extrem kurz, da ich ja bis dato noch nicht einmal einen Anwalt habe, der mich hier vertreten würde.

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@MoFrei

Dann bist Du (auch wenn Du es nciht so empfindest) in einer guten Position.

Wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen.

Dann muss er klagen und begründen.

Einen Anwalt brauchst Du frühestens, wenn die Klage eingereicht und begründet ist.

Eventuell reicht aber zur Abwehr schon das Urteil des FG.

Wenn Du in der Forderungssache gewinnst, hast Du damit die Basis für Rückforderungen.

Melde Dich wieder, wenn es soweit ist.

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Was mir fehlt sind Angaben zum konkreten Verfahrensstand. Sind die Steuerbescheide überhaupt schon bestandskräftig geworden? Wenn nicht, dann müssen doch erst die entsprechenden Verfahren zum Ende geführt werden bevor man einen eventuellen Schaden beziffern könnte.

Es ist hierzu ein Urteil vom Finanzgericht ergangen. Das Finanzamt hatte nach Aufdeckung des Rechenfehlers einfach einen höheren Richtsatz angesetzt, um das vorherige Ergebnis einigermaßen als Plausibel zu erklären. Es müssen nun alle Bescheide neu berechnet werden. Lt. Urteil Finanzgericht sind Zuschätzungen mit wesentlch geringerem Betrag - wegen Buchführungsmängel - angemessen. Mein Anliegen bzw. meine Frage wäre:

  1. Wo liegt denn der Fehler, wenn der Prüfer einen so gravierenden Rechenfehler in seinem Exelprogramm einfügt.? Dieser Rechenfehler vom Prüfer und vom ersten Steuerberater insoweit bemerkt wird dass hierbei die Summe handschriftlich ausgebessert wird, aber nicht nachgerechnet wird, eben ohne nachzuforschen, warum eine falsche Summe in der Spalte steht.
  2. Muss ein Prüfungsbericht nicht noch von einer weiteren Person (Beamten) nachkontrolliert werden? Auf eventuelle Fehler oder Differenzen?
  3. Muss ein Steuerberater, der wegen einer sehr umfangreichen Nachkalkulation des kompletten Umsatzes für 3 Geschäftsjahre, hierbei bemerkt, dass der Wareneinsatz lt. FA nicht mit dem tatsächlichen Wareneinsatz übereinstimmt, eine nichtnachvollziehbare Differnz entstanden ist, wa einen Mehrumsatz von über einer sechsstellige Zahl zu versteuern bedeutet - nicht zumindest beim Finanzamt anfragen, wie denn die Differenz entstanden ist? Falls dies nicht aus dem Prüfungsbericht hervorgeht!

  4. Muss ein Steuerberater für seine Fehler nicht geradestehen?

Fazit: Hätte ich nicht aus purem Zufall diesen Rechenfehler entdeckt, wäre ich bereits insolvent! Leider kann ich mir finanziell keinen Rechtsbeistand leisten. Viel zu viel habe ich bereits für NICHTAUSREICHENDE Leistungen bezahlt - Und immer noch fordert der Steuerberater Geld von mir, obwohl der Rechenfehler - auf Grund der nichtnachvollziehbaren Differenz, spätestens bei der Nachkalkulation bemerkt hätte werden müssen. Ein einfaches Nachfragen beim Finanzamt hätte hierzu ausgereicht!. Natürlich wären mir viel Kummer und Sorgen erspart geblieben, ganz zu Schweigen von den hohen Kosten des Steuerberaters ( für Ausführungen von Leistungen, welche nicht notwendig gewesen wären).

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@MoFrei

Wenn es jetzt richtig wird, wird kein Schaden entstehen und so wird auch kein Schadenersatz fällig werden.

Was übrig bleibt (als Schaden) werden evtl. Vollstreckungskosten, Zinsen, Säumniszuschläge usw.

Muss man sehen, wenn alles durch ist.

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@wfwbinder

Kein Schaden?????

Nur die Steuerberater haben bisher so viel wie ein Mittelklassewagen gekostet. Hinzu kommen unzählige Gebühren für Gerichte, Vollsteckungen, Hypothekeneintragungen, Mahngebühren und Forderungen von Inkassobüro´s weil ja alle Konten gesperrt wurden.

Auch bin ich als Selbsständiger mit einer Kontensperre natürlich absolut kreditwürdig!

In meinem Fall geht es nicht nur um finanziellen Schaden. Viel mehr hat es mich die vergangen 4 Jahre viel Kraft und Nerven gekostet und die ständige Angst um die Zukunft.

" Mit einem Wisch ist alles weg"

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@MoFrei
Kein Schaden?????

Das ist ja genau der springende Punkt: Wenn die Kosten des Steuerberaters in dem Verfahren festgesetzt werden könnten, dann müßte die Finanzverwaltung diese übernehmen. Und das ist nur einer der Punkte des Gesamtschadens. Ich glaube nicht wirklich, dass Du eine so verworrene Sache durch die Anfrage in einem Forum klären kannst. Ganz zu schweigen davon, dass die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters -die dann letztlich zahlen muß- sich im Zweifel erst nach Rechtsstreit dazu bereit finden würde Geld zu zahlen. Bei den Summen um die es hier geht aber ist das Landgericht zuständig und da herrscht Anwaltszwang.

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Und was mir fehlt sind Absätze, denn so kann und will ich einen solch anstrengenden Text nicht lesen.

Das weiß ich, aber mir wurde leider so schon der Platz zu wenig!

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@MoFrei

Das mag ja sein, aber dann ist es besser, auf rein emotionale Schilderungen zu verzichten, sich auf das wesentliche zu beschränken und eben Absätze einzubauen.

Ich meine das nicht böse - ich möchte nur, dass die Frage für unsere Experten interessant wird und sie nicht vor lauter Text die Lust verlieren, Dir zu helfen ;-)

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@MoFrei

echt - da hat man schon gleich keinen Bock, sich den ganzen Sachverhalt zu verinnerlichen, sorry ! K.

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@Gaenseliesel

Ich für meinen Teil schaffe es nicht, mich auf fremde Texte derart konzentrieren zu müssen, damit ich auf des Pudels kern treffe. So ergeht es einigen von uns und es ist schade, wenn aus diesem Grund eine solche Frage nicht beachtet wird.

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@Primus

Ist für mich das erste Mal, dass ich mir Hilfe aus diesem Forum zu holen versuche! Leider wollen nicht einmal Anwälte hierzu Auskunft geben.

Habe bereits, nur wegen einer telefonischen Beratung bei einem Anwalt eine satte Rechnung bekommen.

Jeder versucht (egal ob Steuerberater oder Anwalt) nur für sich den finanziellen Vorteil herauszuholen.

In meinem Fall ist die Gerechtigkeit leider nicht mehr finanzierbar!!!!!

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@Gaenseliesel

Ebenso sorry, aber dein Kommentar hilft mir nicht weiter.

Ich habe diesen Text nicht deshalb geschrieben, weil ich Langeweile habe, sondern weil ich an meine finanziellen Grenzen stoße und weil ich mir sonst keinen Rat mehr weiß.

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@MoFrei
Ich habe diesen Text nicht deshalb geschrieben, weil ich Langeweile habe, sondern weil ich an meine finanziellen Grenzen stoße und weil ich mir sonst keinen Rat mehr weiß.

Umso unverständlicher, dass du ihn nicht so geschrieben hast, dass man ihn lesen möchte. Das Schreiben ist doch fürs Lesen gemacht und nicht fürs Schreiben, Mensch.

Ich finde im Gegenteil, dass dies hier der hilfreichste Kommentar ist. Wenn du nicht mal dann erkennst, dass wir hier allesamt sitzen, um dir zu helfen. Da sollte doch irgendein Lichtlein angehen.

Was hast du hier für einen Anspruch an wen und warum? Was verlangst du von wem und warum?

Ich habe es auch nicht gelesen.

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@EnnoBecker

Meine Frage steht doch ganz am Anfang:

Kann ich meinen Steuerberater in Haftung nehmen?

Anspruch an meinen zweiten Steuerberater auf Schadensersatz wegen????? Er hat den Rechenfehler vom Prüfer halt einfach nicht richtig erkannt!!!!

Hätte dieser nämlich bereits nach Erlangen der Erkenntnis "dieser nicht nachvollziehbaren Differenz - beim Wareneinkauf" im Finanzamt nachgefragt, wie sich denn der Wareneinkauf zusammensetzt, wären mir viele weitere Arbeiten des Steuerberaters, Kosten für Finanzgericht ect...... erspart geblieben. Es sind immerhin seit der Nachkalkulation über 1 1/2 Jahre vergangen.

Natürlich würde ich auch gerne den ersten Steuerberater in Haftung nehmen. Denn dieser war mit dem Prüfer gemeinsam zusammengesessen. Sie hatten eben diesen vorläufigen Prüfungsbericht gemeinsam handschriftlich ausgebessert. Weil ja die Summen nicht stimmten. Keiner kam nur annäherd auf die Idee, das hier ein Fehler sein muss, wenn das Ergebnis in der Summe nicht stimmt. Es wurde einfach ein Wareneinkauf von über 30 000,- hinzugerechnet, mit einem Aufschlag von über 250%. So entstand unter anderem ein nachzuversteuernder Umsatz von über 120 000,- .

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