Warum braucht der Steuerberater zum berechnen der Spekulationssteuer, die ich für eine verkaufte Wohnung bezahlen muss, den letzten Steuerbescheid?

4 Antworten

1. Er braucht den Bescheid mit Sicherheit nicht, um den Gewinn aus der Verkauf des Hauses zu ermitteln.

2. Wenn er einen Auftrag von Dir annimmt, will er einfach soviel wie möglich wissen. Hat er Deinen Vorjahresbescheid, dann hat er ganz viel auf einen Blick. Steuer-ID, Steuernummer, Einkunftsarten die es bei Dir gab, mögliche Steuerermäßigungen, Verlustvorträge, ob es was gibt mit Progressionsvorbehalt usw.

3. Es könnten auch Angaben zur Vermietung sein, denn wenn Du befürchtest, dass der Immobilienverkauf Steuer auslöst, ist es ja in 2014 und den 2 Jahren davor nicht selbst genutzt worden.

Also das sind die Dinge die mir als Gründe einfallen, ohne Nachdenken zu müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich habe da so einen kleinen Mann im Ohr, der mich vermuten lässt, dass im Vorjahr "vergessen" wurde, den Verkauf des Grundstücks anzugeben.

Kläre mich bitte auf, damit ich weiß, ob ich ihm recht geben kann ;-))

Dein kleiner Mann hat Dich schon richtig informiert.

Auch wenn eine Abschrift des Kaufvertrages an das Finanzamt geht, kann man die Erklärung des Gewinnes bei der ESt-Erklärung "vergessen".

Und zwar in der Hoffnung, dass die Veräußerungsanzeige bei der Veranlagung einfach "übersehen" wird (ich möchte nicht wissen, wie oft das absichtlich oder mangels schlechter Ausbildung usw. geschieht).

1

Trau Dich doch, ihn zu fragen und auch gleich was "Spekulationssteuer" ist.

Das ist Dein erster Kontakt zum Steuerberater? Dann ist doch klar, warum er nach dem Vorjahressteuerbescheid fragt und Deine Anfrage mit Fakten unterlegt sehen will. Willst Du von ihm auch wissen, wie hoch voraussichtlich seine Gebührenrechnung sein wird oder soll er dafür in den blauen Himmel gucken?

Ich bitte vielmals um Verzeihung Kevin: Die Einkommenssteuer welche fällig ist, da das Objekt innerhalb der 10Jährigen Spekulationsfrist veräußert wurde.

Man kann übrigens auch auf eine Frage nicht antworten, wenn man keine adäquate Antwort hat.

Falls mir nun noch jemand sagen kann, in welchem Zusammenhang meine letztjährige Steuer zu der diesjährigen steht, bitte raus damit!!!

0
@stemmsn

Da mußt Du vorallem an Kevin1905 schreiben.

Übrigens: Mit der Berechnung des Beginns der 10-Jahresfrist bist Du Dir im Klaren? Ich habe Dir schon Hinweise genug für Deine Frage gegeben;-) Jetzt warte ich mal darauf, dass Du Rückmeldungen gibst, z. B. was der StB antwortet.

0
@stemmsn

"Man kann übrigens auch auf eine Frage nicht antworten, wenn man keine adäquate Antwort hat" - das stimmt.

Wenn aber eine Frage mit Begriffen versehen ist, die es nicht gibt, braucht man sich nicht wundern, wenn man veräppelt wird.

Es gibt einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften - das ist eine Einkunftsart.

Sie erhöht das zu versteuernde Einkommen und somit die Einkommensteuer.

Ein Steuerberater ist in der Regel ein sehr gut ausgebildeter Spezialist. Deshalb fragt er nach dem Steuerbescheid des Vorjahres.

Würde er es nicht tun, müsste er Dir hundert Einzelheiten aus der Nase ziehen.

Einen Zahnarzt fragt man ja auch nicht, warum er dieses oder jenes Gerät hat.

Noch unverständlicher ist es, warum Du diese Frage hier stellst - schließlich geht es hier um Finanzfragen.

0
@vulkanismus

Zum einen mag der Begriff Spekulationssteuer fachlich nicht korrekt sein, in diesem Zusammenhang ist er aber durchaus gängig. 

Zum anderen, weil ich davon ausgegangen bin, hier jemanden anzutreffen der es mir erklärt. Es waren ja solche dabei. Vielen Dank für die konstruktiven Antworten an dieser Stelle :-)! 

Wäre der Steuerberater zu erreichen gewesen, hätte ich diesen gefragt. 

@ Primus: "vergessen" ist schwierig, weil der Notar den Verkauf an das zuständige Finanzamt meldet. Schöne Grüße an die Stimme im Kopf und vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.

0
@stemmsn

Der Begriff ist nicht inkorrekt - es gibt ihn nicht. 

Gebraucht man ihn dennoch (was leider vorkommt), kann das erfahrungsgemäß üble finanzielle Folgen haben.

0

Zum berechnen der wie Du es nennst " Spekulationssteuer " braucht der Steuerberater den Vorjahressteuerbescheid nicht. Wozu der Stb. Den Bescheid benötigt und welche Steuer evtl. für den Verkauf einer Immobilie relevant sein können wurde schon ausführlich beantwortet.