von kleinunternehmerreglung zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuervoranmeldung mtl.viertl. jährlich?)
hallo, anfang februar bin ich zur meinem steuerberater gegangen und habe ihm gesagt, dass ich gerne von der kleinunternehmerreglung raus, weil mein umsatz letztes jahr 2011 22400 betrug. er wollte dem fa ein schreiben setzen und ich sollte dann auf antwort warten. da bis jetzt nichts gekommen ist, habe ich meinem steuerberater gefragt und er hat gesagt, das er es auf jedenfall mitgeteilt hat dem fa und ich ein schreiben bekommen hätte sollen. somit habe ich letzte woche beim fa angerufen und die haben mir gesagt, das ich ust-pflichtig bin. ich habe seid anfang des jahres alle meine rechnungen mit mwst. ausgewiesen und bisher keine ust.voranmeldung getätigt. jetzt hatte ich meinen steuerberat auf empflehlung einer freundin gewechselt letzte woche und er wil jetzt die umsatzsteuervoranmeldung machen und ich solle mit versäumniszuschlägen rechen, da ich das hätte machen müssen. ein anderer freund sagt jedoch, dass er seine umsatzsteueranmeldung immer jährlich macht bzw. sein steuerberater. der jetztige steuerberater will jetzt monatlich buchhaltung bei mir führen, und daher 60 euro in rechnung mtl. stellen. mein frage: stimmt das, dass ich jetzt doch monatlich umsatzsteuervoranmeldung machen müsste und muss? und mit versäumniszuschlag rechnen muss? kann ich das auch nicth jährlich machen umsatzsteuervoranmeldung? (falls relevant bin promoter) für tipps würde ich mich freuen : ) danke im vorraus...
2 Antworten
ich sehe:
- USt-Pflicht auf deinen Rechnungen ab Beginn des Jahres
- USt-Voranmeldung monatlich bis auf weiteres
Solange das Finanzamt sich nicht äussert, wie oft du die Voranmeldung abgeben musst, oder dein Steuerberater das für dich klärt, ist die Voranmeldung monatlich abzugeben.
Ob du es gerne pro Quartal oder 1-mal im Jahr hättest, spielt hier keine Rolle.
Versäumniszuschläge? Keine Ahnung. Ich würde die Voranmeldungen so schnell wie möglich nachreichen und sofort überweisen. Vielleicht bleibt es kulanterweise dann ohne Zuschläge.
Was um Himmels Willen sind denn Versäumniszuschläge?
Und was wollte sie wissen?
Vielleicht bleibt es kulanterweise dann ohne Zuschläge.
Nein, das ist der falsche Weg.
Hier muss man ein wenig geschickter agieren, sonst geht es in die Hose. Aber ich werde mir - so wie mir geraten wurde - meine Ratschäge "sonst wohin stecken" (sic!).
Wozu bezahlst Du eigentlich Deinen -oder besser: Deine- Steuerberater? Die werden Dir alle Deine Fragen beantworten und das müssen die auch, denn die werden dafür bezahlt. Ein heißer Tipp von mir: Es gibt da gewisse Grenzen, die zu beachten sind. Alles weitere sagt Dir Dein Steuerberater. Ruf ihn gleich morgen an.
ich versuche mal ne Zusammenfassung:
- Kleinunternehmer ade, jetzt USt. auf den Rechnungen
- USt-Voranmeldung wann/ wie oft (einmal im Jahr bevorzugt)
- StB gewechselt
- Nachreichen der USt-VAen für 2012. Säumniszuschlag?
- StB will monatlich die USt-VA einreichen. Korrekt?
- Höhe des Säumniszuschlages?
Masochist, oder?
Aber okay, und wo ist jetzt das Problem? Säumniszuschläge kann man umgehen, wenn man geschickt ist.
Und der Abgaberhythmus ist kein Wunschkonzert.
anscheinend bist du nicht hier um zu helfen! deine kommentare kannst du dir auch sonst wohin stecken ; )
Schon wieder den Hamster über die Tastatur gerollt?
Begreif es doch endlich: Solange du nicht vernünftig schreibst, gibt es keine vernünftigen Antworten. Jedenfalls nicht von mir. Ich lese den Scheiß nicht.
Du hast da jetzt zwar eine hA gewählt, aber die ist in sich nicht stimmig, auch wenn man die Fragestellung nicht kennt.
Es ist dein Problem, ob du weiter in deinem trinkhallendeutsch stammeln willst. Und es ist meine Entscheidung, was ich lese.
Du hast dir wirklich diese lieblos hingerotzte Textruine reingezogen?
Aber okay... was wollte sie denn wissen?