HILFE ! Steuerberater hat 7 Jahre Umsatzsteuer b. Differenzbesteuerung gekürzt!
Ein freundliches Hallo an Alle! Bin neu hier und hoffe sehr, jemand hat einen Tipp! Vielleicht ist so etwas schon einmal passiert???
Das Problem: von Oktober 2003 bis Juni 2011 hatte ich mit einem Geschäftspartner eine GbR im Gebrauchtwarenhandel - also An & Verkauf. Wir unterlagen der Differenzbesteuerung. Also auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf war die Umsatzsteuer zu entrichten. Über die ganzen Jahre wurde die Umsatzsteuer Voranmeldungen, sowie sämtliche Steuererklärungen durch das Steuerbüro gefertigt und von uns unterschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro funktionierte gut, wir hatten vollstes Vertrauen in deren Arbeit. Zumal unser Verständnis steuertechnisch gerade mal das Nötigste hergab. Dafür beauftragt und bezahlt man ja einen Steuerberater. Im Ergebnis einer Umsatzsteuersonderprüfung im Frühjahr 2011, * geprüft wurde2007!* stellte das FA fest, dass die Differenzbesteuerung falsch berechnet war. Im Grunde genommen kann man sagen, unser Steuerberater hat, OBWOHL ER DAS NIEMALS HÄTTE TUN DÜRFEN - nicht auf die volle Differenz die Umsatzsteuer berechnet, sondern nur auf 40 % ! Er hat versucht, nach bekannt werden, die Sache noch irgendwie zu retten und mit dem FA wohl einen "Deal" auszuhandeln. Das hat natürlich nicht funktioniert. Im Gegenteil, das FA hat eine Berichtigung der nachfolgenden Steuererklärungen verlangt und so wurde für die Jahre 2006 - 2010 eine saftige Nachzahlung von ca. 40000 € + Zinsen fällig. Hätten wir von der tatsächlichen Steuerhöhe gewusst, dann hätten wir das Geschäft schon nach Erhalt des 1. Steuerbescheides im Jahr 2005 geschlossen. Denn die Einnahmen haben immer gerade so zum Überleben gereicht, aber auf keinen Fall für Steuerzahlungen in dieser Höhe! Obwohl unser Steuerberater auch noch nach dem Desaster gemeint hat, wir sollten auf jeden Fall weitermachen, haben wir das Geschäft im Juni 2011 aufgegeben.
Nun ist die Situation so, dass das FA sein Geld bekommen hat (mein Geschäftspartner hat seine über einige Jahrzehnte gesparten Rücklagen dafür hergegeben.) Wir sind der festen Meinung, dass die entstandene Steuerschuld nun als Schadensersatz beim Steuerberater geltend zu machen ist. Denn bei gesetzlich richtiger Beratung und Berechnung wäre diese Summe ja NIEMALS aufgelaufen! Der nun damit beauftragte Anwalt meint allerdings, wir könnten " nur" den Verlust einklagen, welchen wir durch die Weiterführung des Gewerbes erlitten haben, statt die Selbstständigkeit aufzugeben und uns Arbeit zu suchen. Das kann doch aber nicht richtig sein ??? Der Steuerberater (seine Haftpfl.vers. hat Regulierung abgelehnt) hat doch den Schaden mit seiner Falschberechnung verursacht und nicht wir!
Wir drehen uns im Kreis und sind nun vollkommen ratlos, Kennt vielleicht jemand Urteile zu diesem Thema? Oder weiß jemand, wo man kostengünstig Hilfe zu diesem Thema bekommt ? Oder was wir noch tun können? Unsere finanziellen Mittel sind nahezu ausgeschöpft. Wir sind für jeden konstruktiven Tipp sehr dankbar!!!
1 Antwort
Steuern müssen gezahlt werden. Ihr wollt offenbar die vollen 40 TEUR als Schadensersatz haben und da kann ich nur sagen: Die bekommt Ihr nur dann, wenn Ihr bei Kenntnis der steuerlichen Situation die Kaufpreise für die von Euch verkauften Fahrzeuge im genannten Zeitraum um 40 TEUR erhöht hättet. Das aber wäre eine waghalsige Behauptung. Ihr habt das erlöst, was nur irgends zu erlösen war.
Was bleibt ist der Zinsschaden. Das FA berechnet 6% pa. Habt Ihr keinen Kredit für Euer Geschäft in Anspruch genommen? Falls ja, wie hoch war der von Euch bezahlte Zins? Lag der bei unter 6% pa oder war der eher bei 10% oder 15% oder gar 18%?
Sorry: Ich komme zum Ergebnis, dass hier kein Schaden vorliegt und wenn kein Schaden vorliegt, dann gibt es auch keinen Schadensersatz. Die Versicherung des StB hat Recht. Im Prozeß auf Zahlung von 40 TEUR plu Zinsen würdet Ihr mit fliegenden Fahnen untergehen!
Wir haben sogar teilweise noch Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wegen überzahlter Umsatzsteuer.
Das ist schwer vorstellbar.
Denn die Differenzbesteuerung schließt eine Vorsteuererstattung aus.
Es sei denn, es gab neben der Differenzbesteuerung auch noch regelbesteuerte Umsätze.
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ein kleines Missverständnis: Es handelte sich aber nicht um Gebrauchtwagenhandel sondern GEBRAUCHTWARENHANDEL, aber das ist sicher nicht relevant. Und wir haben erst im März 2011 von der Falschberechnung Kenntnis erlangt! Das Steuern gezahl werden müssen ist klar, was aber wenn der wirkliche Steuersatz vom Steuerberater NACHWEISLICH über die Jahre geschönt wurde? Warum auch immer? Wir hatten davon echt keine Ahnung! Kenntnis.Wir haben sogar teilweise noch Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wegen überzahlter Umsatzsteuer. Die haben das also über die ganzen Jahre auch nicht bemerkt.