Braucht mein Steuerberater die Erträgnisaufstellung für meine jährliche Einkommenssteuererkl.?
Muss ich die Erträgnisaufstellung auch meinem Steuerberater geben? oder reicht die Steuerbescheinigung?
1 Antwort
Das hängt von Deiner Erwartungshaltung an Deinen StB ab.
Wenn er Dir die Anlage KAP "ordentlich" ausfüllen soll für die Günstigerprüfung und KiSt-Ermittlung, dann mag die Steuerbescheinigung reichen.
Wenn Du aber eine Prüfung auf korrekte Wiedergabe der diversen KAP-relevanten Vorgänge für die Steuerbescheinigung haben willst, dann muß er nicht nur die Erträgnisaufstellung, sondern auch die Einzelabrechnungen haben. Ich gucke mir z. B. an, ob bei der Gewinn-/Verlustermittlung von Wertpapierverkäufen auch die richtigen Kaufkosten (einschl. sämtlicher Nebenkosten) angesetzt worden sind.
Vielleicht ist die Anzahl oder Betrag der prüfungsrelevanten Vorgänge (vor allem Verkäufe) auch nicht hoch und dann vernachlässigbar. Aber bei einem (verzweifelten, auf schnelle Gewinne abzielenden) Trader könnte diese Überprüfung sehr wichtig sein, wenn ich an diese, Deine Frage denke: http://www.finanzfrage.net/frage/wann-sollte-man-aufhoeren-mit-aktien-zu-zocken-
Danke für das Sternchen. Viel Erfolg!