Fehler des Steuerberaters über Jahre
Hallo, mein Finanzbeamter fragte mich nach meinem Rentenbescheid aus einer Lebensversicherung die ich nie erhalten habe. Nachdem ich meine Unterlagen durchgesehen habe stellte ich fest das ich schon seit mindestens 10 Jahren diese Rente versteuer. Da ich EU-Rentner bin ist mir das nie aufgefallen. Von 2003-2006 habe ich die Erklärung von einem Steuerberater ausfüllen lassen. Diesem ist der Fehler auch nie aufgefallen da er die Zahlen blind aus dem Vorjahr übernommen hat. Kann ich das Finanzamt oder den Steuerberater verantwortlich machen und mein zuviel bezahltes Geld zurück verlangen?
3 Antworten
Entschuldige bitte, aber der Sachverhalt ist mir noch etwas unklar.
Du bist EU-Rentner. soweit klar.
Bei Dir wird eine private Rente aus einer LV-versteuert, die aber nie bekommen hast.
Wie soll das geschehen. Schließlich kann auch ein Steuerberater nur dann eine Rente in die steuererklärung eintragen, wen nihm entweder ein Rentenbescheid, oder Kontoauszüge mit Renteneingang vorliegen.
Wenn überhaupt würde mir als Änderungsvorschrift nur die "offenbare Unrichtigkeit § 129 AO" einfallen.
Zwar ist das nciht gerade der typische Schreibfehler, aber die Eintragung einer Rente die es nciht gibt udn die Versteuerung dieser Rente, ohne dass das Finanzamt einen Bescheid dafür hat, grenzt doch an eine völlige Entgleisung. Infrage käme sonst § 173 AO, wegen nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft.
Da wäre die Frage, wer hat die Rente zum ersten Mal in die Steuererklärung eingetragen?
Übrigens, wenn der Steuerberater eine Rente, die es ncith gibt in eine Steuererklärung einträgt, ist er schadenersatzpflichtig.
Weder, noch, für die Richtigkeit der Angaben in seiner Steuererklärung haftet einzig und allein der Steuerpflichtige mit seiner Unterschrift jeder einzelnen Steuererklärung.
Noch Mal zusammenfassend. Du hast eine Rente versteuert, die nach Aussage Deines Finanzbeamten steuerfrei ist. Korrekt? Wenn ja, gibt es noch Hoffnung. Wenn die Steuerfreiheit bei Erstellung des Bescheides weder dem Finanzamt, noch Dir bekannt war, was ja nicht war, handelt es sich um eine neue Tatsache. Die genaue AO Vorschrift kenn ich gerade nicht, aber da meine Sachbearbeiterin erst neulich den gleichen Fall bearbeitet hat, müsste das gehen.