Fehler des Steuerberaters über Jahre

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entschuldige bitte, aber der Sachverhalt ist mir noch etwas unklar.

  • Du bist EU-Rentner. soweit klar.

  • Bei Dir wird eine private Rente aus einer LV-versteuert, die aber nie bekommen hast.

Wie soll das geschehen. Schließlich kann auch ein Steuerberater nur dann eine Rente in die steuererklärung eintragen, wen nihm entweder ein Rentenbescheid, oder Kontoauszüge mit Renteneingang vorliegen.

Wenn überhaupt würde mir als Änderungsvorschrift nur die "offenbare Unrichtigkeit § 129 AO" einfallen.

Zwar ist das nciht gerade der typische Schreibfehler, aber die Eintragung einer Rente die es nciht gibt udn die Versteuerung dieser Rente, ohne dass das Finanzamt einen Bescheid dafür hat, grenzt doch an eine völlige Entgleisung. Infrage käme sonst § 173 AO, wegen nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft.

Da wäre die Frage, wer hat die Rente zum ersten Mal in die Steuererklärung eingetragen?

Übrigens, wenn der Steuerberater eine Rente, die es ncith gibt in eine Steuererklärung einträgt, ist er schadenersatzpflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Weder, noch, für die Richtigkeit der Angaben in seiner Steuererklärung haftet einzig und allein der Steuerpflichtige mit seiner Unterschrift jeder einzelnen Steuererklärung.

Noch Mal zusammenfassend. Du hast eine Rente versteuert, die nach Aussage Deines Finanzbeamten steuerfrei ist. Korrekt? Wenn ja, gibt es noch Hoffnung. Wenn die Steuerfreiheit bei Erstellung des Bescheides weder dem Finanzamt, noch Dir bekannt war, was ja nicht war, handelt es sich um eine neue Tatsache. Die genaue AO Vorschrift kenn ich gerade nicht, aber da meine Sachbearbeiterin erst neulich den gleichen Fall bearbeitet hat, müsste das gehen.