Steuern absetzen während der Ausbildung! Wie??
Ich fange im Sommer mit der Ausbildung zum Industriekaufmann an und muss täglich insgesamt 70 km zur Arbeitsstelle pendeln. Kann ich die Spritsteuern absetzten? Gibt es noch andere Steuern die ich absetzten kann? Laptop? Schulbücher etc? Übrigens ist die Berufsschule genau so weit. Wenn ja, wie muss ich voran gehen? Muss ich mich an einen Steuerberater wenden oder kann ich das auch sparen? Zu mir: Ich bin 18 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern. Ich bekomme im 1. jahr 880, im 2. jahr 920 und im 3. Jahr 1015 Euro brutto
2 Antworten
Die Kosten für Deine erste Ausbildung kannst Du nicht von Deiner Einkommensteuer (wir reden also nicht von "Steuern") absetzen. Als Azubi bist Du einkommensteuerlich ein Arbeitnehmer mit Einkünften aus unselbständiger Arbeit.
Von Deinem Bruttolohn kannst Du in einer (vereinfachten) Einkommensteuererklärung vor allem die Entfernungspauschale (und nicht etwa eine "Pendelpauschale") als Werbungskosten absetzen. Allerdings sind schon ohnehin € 1.000 im Steuertarif eingearbeitet, d.h. nur bei noch mehr Werbungskosten wirken sich die über € 1.000 hinausgehenden Beträge aus. Bei einer einfachen Entfernung von 70 km/Arbeitstag kommst Du bei 220 Arbeitstagen auf € 4.620 Werbungskosten/Jahr. Selbst wenn es bei 70 Pendelkilometern nur eine einfache Entfernung von 35 km wäre, würde sich ein Werbungskostenansatz von € 2.310/Jahr ergeben. Mehr zur Entfernungspauschale findest Du unter
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Entfernungspauschale.html
Dort findest Du auch mehr zu Deinen Einkommensteuerfragen.
Bei Deinen Azubi-Gehalt wirst Du in allen drei Jahren kaum Einkommensteuer zahlen müssen. Lasse Dir einfach einen Lohnsteuerfreibetrag (siehe im Link unter Lohnsteuerermäßigungsverfahren!) eintragen.
Einen Steuerberater brauchst Du (noch) nicht. Frage auch einfach mal Deine anderen Arbeitskollegen, wie sie die Steuererklärung machen.
Du wirst vermutlich während der gesamten Ausbildung keine oder nur sehr wenig Steuern zahlen müssen. Die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder der Berufsschule können in der Steuererklärung unter Werbungskosten, Entfernungspauschale, einfache Kilometer geltend gemacht werden. Du kannst aber erst versuchen „gezahlte Steuern“ erstattet zu bekommen wenn die tatsächlich vom Arbeitgeber vom Ausbildungsentgelt abgeführt wurden. Wie @wfwbinder schon sehr anschaulich geschildert hat „Nuller als Null geht nicht“ ;)))