Wohnungsreservierung verbindlich?

5 Antworten

Das ist ein Vorvertrag, er verpflichtet dich nicht dazu, die Wohnung zu übernehmen, hat häufig allerdings eine Klausel, das wenn du zurücktrittst, 1-2 Monatsmieten Absagegebühr fällig sind. Und ja diese Klausel währe wirksam.

LilyR 
Fragesteller
 21.08.2021, 09:55

Davon steht zum Glück nichts in der Reservierung.

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Hattest du zu dem Zeitpunkt einen Mietvertrag vorliegen? Falls nein ist vermutlich noch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Siehe meine Antwort und den Link in der folgenden Frage

https://www.finanzfrage.net/frage/vertrag-zustande-gekommen

Ggf. Könnte vonovia es aber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Du kannst ja absagen mit der Begründung mit dem Vertragsentwurf an diversen stellen nicht einverstanden zu sein.

LilyR 
Fragesteller
 21.08.2021, 00:36

Nein ein Mietvertrag liegt mir noch nicht vor, danke schon mal!

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Nur ein von beiden Seiten unterzeichneter Mietvertrag hat Gültigkeit. Sonst nichts.

In diesem steht, dass der Interessent verbindlich erklärt, dass er die Wohnung anmieten möchte.

Für welchen Zeitraum, soll diese "Interessebekundung" verbindlich sein? Wie lange soll ein Interessent daran gebunden sein?

Wie ist diese "Vereinbarung" konkret abgefasst?

Außerdem - inwieweit wären denn dort bereits die Vertragsbedingungen im einzelnen fixiert?

LilyR 
Fragesteller
 21.08.2021, 09:57

Es stehen lediglich Angaben zur Wohnung drin (Adresse, Größe, Kosten), ein Zeitraum ist nicht angegeben.

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wilees  21.08.2021, 12:13
@LilyR

Also ungültig - da Du hier als Verbraucher massiv benachteiligt wärest.

Sprich die Vonovia könnte Dir auch in 8 Wochen einen Vertrag ab z.B. 1. Nov. anbieten.

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Hallo Lily, ich stecke gerade in genau der gleichen Situation wie du auch.
Wie ist es damals bei dir ausgegangen?