Zugewinnausgleich /Haus?

3 Antworten

Sooo, wir sortieren mal: Das Haus hat dir schon vor der Ehe gehört, damit wird es zu deinem Anfangsvermögen gezählt. Dein Mann hat die Hälfte eines Hauses geschenkt bekommen, Schenkungen werden zum Anfangsvermögen eines Ehepartners addiert. Wenn das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden ist, ist der Zugewinn neutral. Wertsteigerungen müssen hingegen ausgeglichen werden. Da die Wertsteigerung euch beide betrifft, ist allein für das Haus - wenn unabhängig vom restlichen Vermögen - nicht viel zu machen.

Das wird aber nicht der Fall sein. Ich weiß nicht, wie eure freundlich eure Beziehung ist, sonst könntet ihr euren Zugewinn tatsächlich außergerichtlich vornehmen https://scheidung.link/Zugewinnausgleich).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn Du das Haus übernehmen willst, wirst Du ihm vermutlich seine Hälfte abkaufen müssen - es sei denn, er schenkt sie Dir zurück.

meinen Ehemann mit ins Grundbuch genommen

Du hast ihm doch das halbe Haus geschenkt. Somit ist doch alles klar.