Erbengemeinschaft?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann leite die Teilungsversteigerung im Rahmen der Erbauseinandersetzung ein!

Das darf jeder Erbe!

Dann wird alles verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.

Und ich würde die Kosten, die Du bislang alleine getragen hast, bei der Aufteilung mit verrechnen lassen!

Von Experte wfwbinder bestätigt

Jein. Du müsstest Deinen Anteil verkaufen - wenn Du einen Käufer für die 1/4-Anteile findest oder verschenken, z.B. an ein Geschwister - dieses muss die Schenkung aber auch annehmen.

Oder Du wirfst die Teilungsversteigerung an, dann erhältst Du einen Erlös.

Warum zahlst Du die Versicherung denn allein, wer bekomnt die Pacht/die Erlöse, werzahlt die sonstigen Kosten (Grundbesitzabgaben, Forstbetriebsgemeinschaft...) und warum forderst Du die Kosten von den Geschwistern nicht anteilig ein?