Bei 4 Kindern, 1 Kind Haupterbe?

2 Antworten

Muss ich mich trotzdem an den Pflichtteil halten und muss ich mich an seinen letzten Willen halten?

Wenn der letzte Wille Deines Vaters den Geschwistern einen geringeren Teil zugesteht, als der Pflichtteil ausmacht, ist es klug den Pflichtteil auszuzahlen, denn der der könnte eingeklagt werden. Würde Dich also nur sinnlos Kosten bereiten, wenn Du weniger als den Pflichtteil zahlst.

Nehmen wir eine typische Situation an. Es sind ein Haus im Wert von 300.000,- udn 100.000,- in Bar vorhanden.

Der letzte Wille lautet: Kind A ist Alleinerbe und soll den Geschwister je 33.333,- Euro auszahlen.

Gesetzliches Erbe wäre ja. 100.000,-, Pflichtteil 1/2 davon also 50.000,- Euro. Das wären 16667,- mehr als der Anteil lt. Testament.

Die Kinder B bis D könnten das Geld einklagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst Dich an den letzten Willen halten, klar!

Machen können nur die Geschwister was! Das Erbe/Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil fordern, wenn dieser höher ist als der per Testament festgelegte Betrag.

Du könntest freiwillig aktiv werden und den Pflichtteil zahlen, sollte der tatsächlich höher ausfallen.