Nießbrauch bei Eigenheim?

2 Antworten

Wenn ein Nießbrauch besteht, ist es anders, als ein Wohnrecht. Bei Wohnrecht ist es die eigene Nutzung, die dem Berechtigten zusteht.

Beim Nießbrauch darf er auch vermieten. Wenn also das Pflegeheim mehr kostet, als die Mutter als Rente bekommt, kann der gesetzliche Vertreter darauf bestehen, dass die Wohnung/die Räume vermietet werden, um die Kosten zu tragen.

Es kommt also drauf an, was im Vertrag steht und ob die Räume als Wohnung vermietbar sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das hängt von der genauen vertraglichen Ausgestaltung des Nießbrauchsrechts ab.