Vater verweigert Kind die Erbausschlagung,Kind wird Erbe des übersch.Nachlass der Oma,Vater will als Gläubiger sein eigenes Kind verklagen.Ist das Rechtens?

1 Antwort

ERstmal Entwarnung, einem Kind kann nichts böses widerfahren.

Sollte die Ausschlagung von Dir nicht anerkannt werden, erklärst Du für ein Kind und sein Erbe die "Nachlassinsolvenz."

Damit beschränken sich die Verpflichtungen auf en Wert des Erbes (im Ergebnis die Wirkung wie Erbausschlagung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Chrissie2910 
Fragesteller
 14.12.2020, 12:12

Ok, Danke für den Tipp. Ich hoffe, daß es nicht auch noch dazu kommt...

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