Guten Abend, mein leiblicher Vater ist verstorben, er war mit einer neuen Frau verheiratet. Es existiert ein sogenntes Berliner Testament, wo ich als Einzigstes leibliches Kind meines Vaters und die drei Kinder der Ehefrau nach dem Tod beider Personen erst erben. Im Besitz der Ehefrau befindet sich ein PKW welcher auf sie zugelassen ist und ihr auch alleine gehört. Mein Vater war 5 Jahre vor seinem Tod ein Pflegefall und somit nicht mehr in der Lage selbst zu fahren. Er wurde aber von dem gemeinsamen Vermögen bezahlt. Es gab keine Gutertrennung. Fließt dieser PKW in die Pflichtteilberechnung mit ein oder nicht. Der gemeinsame Hausrat wäre 10 Jahre alt und nach ihrer Aussage nichts mehr wert. Stimmt dies so?
Danke für Ihre Antwort