Wo und wie erfährt man etwas über ein evtl Erbe?

3 Antworten

Du wirst wohl eher deinen Onkel fragen sollen, weil der vermutlich näher dran ist und es weiss. Er ist auch Auskunftspflichtig, wenn er sich um die Sache kümmert.

Du kannst natürlich auch einen Erbschein beantragen.

Was leider zu befürchten ist, wenn der Onkel der Lieblingssohn war, dass schon vorher was geschenkt wurde.

Aber der Onkel muss über dieseVorgänge Auskunft erteilen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das Amtsgericht verschickt keine Briefe wenn Du nicht unter den Erbberechtigten bist. Frag nach, ob da ein Testament eröffnet wurde und bitte um eine Abschrift.

Was genau zum Erbe gehört muß Dir der sagen, der es in seinem Besitz hat:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2027.html

Nun es gibt ja auch die gesetzliche Erbfolge. Ich weiss weder wer das Erbe besitzt noch was das Erbe ist. Alles was ich weiss ist das diese Frau verstorben ist und ich erbberechtigt bin von was auch immer.

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@BobbySteve

Woher haben die denn Deinen Namen und Deine Anschrift? Es gibt doch kein öffentliches Verzeichnis der gesetzlichen Erben. Also liegt die Vermutung nahe, dass eine letztwillige Verfügung vorliegt. Klarheit darüber kann nur die Anfrage beim Amtsgericht schaffen.

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@Privatier59

Meine Anschrift hat das Amtsgericht von meiner Schwester und die Anschrift meiner Schwester vom Onkel. Blöd ist auch, dass die Dame vom Amtsgericht nicht gerade freundlich und auskunftsfreudig war.

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Wo und wie erfährt man etwas über ein evtl Erbe?

Garnicht, denn du hast als Enkel keinerlei Erbrecht am Nachlass deiner Oma und damit auch keinen Auskunftsanspruch :-O

Vielmehr beerben den Reinachlass (ggf. der Witwer und) deine Mutter und dein Onkel nebst weiteren (auch unehelichen und adoptierten) Kinder der Großmutter, solange deine Mutter ihr Erbe nicht ausschlägt und es kein anderlautendens Testament gäbe :-(

G imager761

Es ist so, dass meine Mutter verstorben ist und daher ich und meine Schwester die nächsten in der Erbfolge sind.

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